Betrug über WhatsApp bleibt weiterhin erfolgreich

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). „Hallo Mama, mein Handy ist kaputt. Das ist meine neue Nummer.“. So oder so ähnlich beginnen die Messenger-Nachrichten, versandt von einer unbekannten Nummer. Der Gedanke an die eigene Tochter oder den Sohn lässt viele der unbekannten Nummer antworten. Die Kriminellen bitten im Namen einer Tochter, eines Sohnes oder eines anderen Familienmitglieds erst die neue Nummer zu speichern und anschließend um Geld. Bei dieser Betrugsmasche per WhatsApp, erklären die Täter, dass auf dem neuen Handy kein Online-Banking möglich sei. Sie bitten, um Überweisung eines Geldbetrag, in der Regel in Echtzeit. Nahezu täglich kommt es im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund zu Anzeigen dieser Masche und leider auch immer noch zu Opfern, die in der Regel eine vierstellige Geldsumme überweisen.

So auch am 31.01.2023 in Ribnitz-Damgarten. Dort bekam eine 72-jährige Frau eben diese Nachricht. Daraufhin überwies die aus Berlin stammende Frau fast 2.400 Euro. Nachdem eine zweite Forderung in ähnlicher Höhe einging, wurde die Geschädigte misstrauisch und zeigte den Betrug bei der Polizei an. Ein 64-jähriger Mann aus der Gemeinde Süderholz erkannte die Masche glücklicherweise und überwies die geforderten 2.100 Euro nicht, sondert zeigte die Tat bei der Grimmener Polizei an.

Um sich vor diesem Betrug zu schützen, rät die Polizei:

  • Sein Sie misstrauisch bei Nachrichten von unbekannten Nummern!
  • Rufen Sie die betreffende Person (z. B. Tochter oder Sohn) auch
    unter der alten Telefonnummer an und vergewissern sich!
  • Stellen Sie persönliche Fragen, die nur von der betreffenden
    Person beantwortet werden können!
  • Sollten Zweifel bestehen, melden Sie den Vorfall der Polizei!
  • Sollte bereits Geld überwiesen worden sein, setzten Sie sich
    umgehend mit der Bank und der Polizei in Verbindung.

Seit Jahresbeginn wurden der Polizei im Landkreis Vorpommern-Rügen 26 Taten dieser Masche angezeigt, welche in sieben Fällen erfolgreich waren und ein Schaden von mindestens 24.000 Euro verursacht haben. Bei 19 Taten blieb es beim Versuch des Betrugs.