VW-Fahrer flüchtet vor Videowagen-Zeugen gesucht

Grimmen (ots). Bereits 23.08.2022 flüchtete ein PKW VW im Gemeindebereich Sundhagen mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit vor dem Videowagen der Polizei. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen und bittet Zeugen, die selbst gefährdet wurden bzw. diese Fahrt beobachtet haben, sich dringend bei der Polizei in Grimmen unter der Telefonnummer 038326/570 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Was war genau passiert? Am genannten Tag gegen 13:50 Uhr befuhren Beamte vom Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Grimmen die Landesstraße 30 von Reinberg kommend in Richtung Miltzow. Auf der genannten Strecke überschritt ein vor den Beamten fahrender PKW VW Golf die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 30 km/h. In der Ortschaft Miltzow fuhr der PKW ca. 80 km/h bei erlaubten 50 km/h. Die Polizisten setzten das Anhaltesignal, woraufhin der Fahrer einen PKW Skoda überholte und stark beschleunigte. Im weiteren Verlauf durchfuhr der PKW erneut mit überhöhter Geschwindigkeit den Ort Reinkenhagen bis zur Einmündung auf die Kreisstraße 17 in Richtung Engelswacht/ Ahrendsee, wo er nach rechts abbog. An einer Verkehrsinsel fuhr der PKW links statt rechts (vorgeschriebene Fahrtrichtung) vorbei. Auf der Kreisstraße 17 in Richtung Engelswacht überholte der PKW VW vor einer Linkskurve einen am rechten Fahrbahnrand haltenden PKW Opel mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Ortschaft Engelswacht durchfuhr der PKW mit einer Geschwindigkeit von 146 km/h bei erlaubten 70 km/h. Auf der Überführung der Bundesstraße 96 zwischen Ahrendsee und Engelswacht kam dem PKW VW ein Transporter Renault entgegen. In Ahrendsee bog der PKW dann nach rechts in Richtung Wüstenfelde/Brandshagen und anschließend auf einen Feldweg in Richtung Zarrendorf ab. Hier verloren die Beamten den PKW VW aus dem Sichtfeld. Die Polizeibeamten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens ein.

Urlauberin rast über die Bundesstraße 96

Stralsund (ots). Am 22.08.2022 gegen 19:30 Uhr stoppten Beamte der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen mit dem Videowagen eine Frau, die es offensichtlich ziemlich eilig hatte. Die 30-jährige Fahrzeugführerin aus Rheinland-Pfalz befuhr die Bundesstraße 96 im Bereich Stralsund zwischen den Anschlussstellen Grünhufe und Abtshagen mit einer durchschnittlichen Geschwindigkeit von 166 km/h bei erlaubten 100 km/h. Die von den Beamten gemessene Spitzengeschwindigkeit lag bei 180 km/h. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle gab die Fahrerin gegenüber den Polizeibeamten an, dass die beiden Kinder auf der Rückbank müde seien und zurück in die Ferienwohnung wollten. Die Folgen: bis zu 1200 Euro Bußgeld, zwei Punkte im Verkehrszentralregister sowie zwei Monate Fahrverbot. Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist und bleibt Ursache Nummer eins bei Verkehrsunfällen mit Personen- sowie schweren Sachschäden. Deshalb kontrolliert die Polizei für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, egal ob mit Blitzer, Lasermessungen oder eben dem Videowagen.

Rasen hat nicht immer nur eine Ordnungswidrigkeit zur Folge

Stralsund (ots). Das bekam am gestrigen Dienstag, dem 22.03.2022 auch ein 22-jähriger Stralsunder zu spüren. Die Polizeibeamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen bemerkten gegen 20:30 Uhr einen BMW auf dem Stralsunder Grünhufer Bogen. Das Fahrzeug ist nach ersten Erkenntnissen mit Vollgas durch die Hansestadt gefahren. In Folge der aufgezeichneten Videoaufnahmen wird dem jungen Fahrer vorgeworfen, mit mehr als der doppelten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Den ersten Auswertungen zufolge fuhr der 22-Jährige bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde mit über 110 km/h. Ein ähnliches Bild bot sich bei einer Beschränkung auf 70 km/h und 100 km/h, wo der BMW mit fast 140 km/h beziehungsweise über 150 km/h eingemessen wurde. Das Rasen stellt in diesem Falle nicht nur eine Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn- oder Bußgeld dar, sondern kann bei einer grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise als Straftat geahndet werden. Nach § 315d Strafgesetzbuch machen sind diejenigen Kraftfahrer strafbar, die alleine rasen. Besonders ist, dass hierdurch gerade Fälle des „Rennens gegen sich selbst“ erfasst werden. Des Weiteren muss die Geschwindigkeit nicht erheblich überschritten werden. Entscheidend ist allein, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst ist, beispielsweise an die Witterung oder die Gegebenheiten im Straßenverkehr. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der Kraftfahrer mit der Absicht fährt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Polizei warnt erneut alle Kraftfahrzeugführer sich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten zu halten und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Nach Anordnung eines Bereitschaftsrichters des Amtsgericht Stralsund wurde dem jungen Fahrer noch vor Ort der Führerschein entzogen. Vermutlich wird ihm die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges abgesprochen, wodurch die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden kann.

Junger Raser auf B194 mit bis zu 190 km/h unterwegs

Grimmen (ots) Am 2. März 2022 streifte eine Besatzung der besonderen Verkehrsüberwachung des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen mit dem Videowagen auf der Bundesstraße 194 von Stralsund nach Grimmen. Gegen 19:30 Uhr machte ein BMW-Kombi auf sich aufmerksam, indem der Fahrer in der 70er Zone in Negast ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich sehr zügig überholte. Daraufhin wurde die Fahrweise des BMW aufgrund der zu erwartenden Geschwindigkeitsüberschreitung per Video aufgezeichnet. Nach aktuellen Erkenntnissen fuhr der 22-jährige deutsche Autofahrer bis nach Grimmen mit bis zu 190 km/h über die Bundesstraße und überschritt dabei mehrfach das doppelte der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten. Die Polizisten schätzten die Fahrweise als grob verkehrswidriger und rücksichtslos ein.

In Grimmen haben die Beamten den jungen Mann aus Stralsund gestoppt. Dieser gab nach ersten Erkenntnissen den Spaß am Fahren als Grund für sein erhebliches Fehlverhalten an. Gegen ihn wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens eingeleitet. Der Stralsunder muss daher mit einer Freiheits- oder Geldstrafe und wahrscheinlich mit dem Verlust der Fahrerlaubnis rechnen.

Foto: PI Stralsund

Fahrer – unter Alkoholeinfluss und zu schnell – gestellt

Blutprobe Alkohol Straßenverkehr

Altefähr (Vorpommern-Rügen). Am 02.08.2017 gegen 17.55 Uhr stellten die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen einen Pkw-Fahrer, der zu schnell und unter dem Einfluss von Alkohol unterwegs war – zudem überholte er trotz Verbots. Der 54-jährige Fahrer eines Pkw Toyota befuhr die B 96 zwischen den Anschlussstellen Samtens und Altefähr. Auf diesem Abschnitt folgten die Beamten dem Pkw-Fahrer mit dem Videowagen. Es wurde ein Verstoß gegen die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit (100 km/h) sowie ein Überholvorgang trotz Überholverbots festgestellt.

Als die Beamten den 54-Jährigen aus der Gemeinde Gustow dann kontrollierten und seine Personalien notierten, bemerkten sie außerdem Atemalkoholgeruch. Der Test mit dem Messgerät erbrachte ein Ergebnis von 2,24 Promille. Die Fahrt des Pkw-Fahrers war damit beendet. Es folgte unter anderem die Blutprobenentnahme im Krankenhaus, die Sicherstellung des Führerscheins sowie die Anzeigenaufnahme wegen der erwähnten Verstöße.

Mit einer Fahrt drei Verstöße begangen

Ribnitz-Damgarten (Vorpommern-Rügen). Am 12.10.2016, gegen 23:00 Uhr, stellten die Beamten des Polizeireviers Ribnitz-Damgarten während einer Verkehrskontrolle einen Fahrzeugführer fest, der gleich mit drei Ordnungswidrigkeiten auffiel. Der 31-jährige Fahrer eines Pkw Audi befuhr die Rostocker Straße in Ribnitz-Damgarten mit überhöhter Geschwindigkeit. Statt der erlaubten 50 km/h wurde der Fahrzeugführer aus Ribnitz mit 93 km/h gemessen und daraufhin kontrolliert. Bei der weiteren Überprüfung des Mannes bemerkten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft und führten einen Atemalkoholtest durch. Das Messgerät zeigte einen Wert von 1,05 Promille. Außerdem fielen den Polizisten weitere Ausfallerscheinungen auf, die auf den Einfluss von berauschenden Mitteln/Drogen deuteten. Ein Vortest verlief positiv auf die Droge Kokain. Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet. So muss sich der Ribnitzer wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie wegen des Fahrens unter dem Einfluss berauschender Mittel verantworten.

Mit mehr als 200 km/h unterwegs: Polizisten stoppen Porsche-Fahrer auf der B 96

B 96 (Vorpommern-Rügen). In den frühen Abendstunden des gestrigen Tages, am 25. August 2014, führten Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen Verkehrskontrollen an der Bundesstraße 96 bei Bergen durch. Als die Polizisten einen sehr schnell herannahenden PKW, aus Richtung Stralsund kommend, sichteten, machten sich die Polizisten in ihrem Videowagen bereit. Nachdem der PKW-Porsche mit offensichtlich überhöhter Geschwindigkeit an dem Dienstwagen vorbeigefahren war, ist der Geschwindigkeitsverstoß des Fahrzeugführers auf Video aufgezeichnet worden. Der Porsche-Fahrer, ein 33-jähriger Rüganer, befuhr die B 96 nach Sassnitz mit mehr als 200 Stundenkilometer. Der Mann wurde von den Beamten gestoppt und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Nun muss der 33-Jährige mit einem Bußgeld von mehr als 1.000 Euro, einem mehrmonatigem Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen.

22-Jähriger mit 200 km/h unterwegs

B 96 (Vorpommern-Rügen). In den frühen Abendstunden des 03.07.2013 führten Beamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen Geschwindigkeitskontrollen mit einem Videofahrzeug durch. Auf dem Rügenzubringer stellten sie bei starkem Regen einen 22-Jährigen aus Stralsund fest, welcher mit seinem Fahrzeug über mehrere Kilometer ca. 200 km/h fuhr. Den Stralsunder erwarten nun laut Regelsatz ein Fahrverbot von drei Monaten und eine Geldbuße von 600 Euro.

Verkehrsverstöße durch Videowagenbesatzungen festgestellt

Stralsund. Am gestrigen Tag wurden durch die Besatzungen von Videowagen zwei besondere Verkehrsverstöße festgestellt.

Zunächst fiel einer Besatzung gegen 15.30 Uhr ein LKW auf, welcher auf der B 96 n in Richtung Bergen fuhr. Die Besatzung konnte beim Hinterherfahren Geschwindigkeiten bis zu 87 km/h feststellen. Erlaubt war für den LKW-Fahrer eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Beim Wechsel von der B 96 n auf die B 96 kam er zudem im Kurvenbereich auf die Fahrbahn des Gegenverkehrs ab. Bei dem 40-jährigen Fahrer aus Leipzig wurde daraufhin eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Hier stellten Einsatzkräfte noch einen Verstoß gegen das Fahrpersonalrecht fest.

Gegen 20.00 Uhr stellte eine Videowagenbesatzung auf der B 105 zwischen Reinberg und der Abfahrt Kirchdorf einen PKW Audi fest, welcher rasant in Richtung Greifswald fuhr. Hier konnten beim Hinterherfahren Geschwindigkeiten bis zu 190 km/h festgestellt werden. Fahrer des PKW war ein 20-jähriger Stralsunder. Durch eine Auswertung der Videoaufnahmen sollen nun die vorwerfbaren Geschwindigkeiten ermittelt werden.

Geschwindigkeitsüberschreitung auf neuem Teilstück der B96n

Altefähr (Vorpommern-Rügen). Am heutigen Morgen gegen 6.10 Uhr fiel einer Videowagenbesatzung der Polizeiinspektion Stralsund ein PKW Opel auf dem neu eröffnetem Teilstück der B 96 n auf. Der 24-jährige Fahrer fuhr in Richtung Bergen und überholte einen LKW. Hierbei überschritt er deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Auf diesem Teilstück der B 96 findet eine Verminderung von zwei Fahrspuren auf eine Spur statt. Danach folgen zunächst eine Sperrfläche und dann eine Erweiterung der Gegenfahrspur von einer auf zwei Fahrspuren.

Der von der Insel Rügen stammende junge Mann begann den Überholvorgang auf der Überholspur seiner Fahrtrichtung, überfuhr im weiteren Verlauf die Sperrfläche und fuhr anschließend noch ein Stück auf der Überholspur der Gegenfahrbahn bis er den Überholvorgang beendete und sich wieder in seiner Fahrbahn einordnete.

Die Besatzung des Videowagens konnte während des Hinterherfahrens Geschwindigkeiten von bis zu 156 km/h feststellen. Durch eine Auswertung der Videoaufnahmen soll nun die vorwerfbare Geschwindigkeit ermittelt werden.