Vorfahrtsfehler so weit das „Polizei“Auge reicht

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 04.01.2023 begannen die Auftaktkontrollen in der Polizeiinspektion Stralsund zu den themenorientierten Verkehrskontrollen mit dem Thema „Vorfahrt und Vorrang“ und danach knallte es schon zwei Mal mit mutmaßlicher Ursache „Vorfahrt“.

Am Donnerstag, dem 05.01.2023 gegen 07:15 Uhr gab es in Stralsund an der Kreuzung Prohner Straße und Müller-Grählert-Straße einen Zusammenstoß von zwei Autos. Eine 28-jährige Fahrerin eines Mitsubishi wollte aus der Müller-Grählert-Straße kommend die Prohner Straße in Richtung Tessinstraße überqueren und übersah dabei augenscheinlich eine auf der Prohner Straße aus Richtung Knieperdamm kommende und somit vorfahrtsberechtigte 46-jährige Fahrerin eines Nissan. Beide Fahrerinnen verletzten sich bei dem Aufprall leicht und wurden durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht. Die beteiligten Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der Gesamtschaden wird auf etwa 10.000 Euro geschätzt.

Am Freitag, dem 06.01.2023 kam es in Ribnitz-Damgarten gegen 07:45 Uhr zu einem Unfall zwischen einem Volkswagen und einem Fahrradfahrer. Die 38-jährige Fahrerin des Volkswagen befuhr die Hirtenstraße in Richtung Am See und wollte dort nach rechts einbiegen. Hierbei übersah sie einen von rechts auf dem Gehweg kommenden 18-jährigen Radfahrer, so dass es zum Zusammenstoß kam. Hierbei stürzte der Letztgenannte und verletzte sich leicht. Er kam mit einem Rettungswagen ins nahegelegene Krankenhaus. Der Schaden hier beträgt schätzungsweise 1.000 Euro.

Seit Jahresbeginn, also in nicht einmal einer Woche, wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund bereits 41 Ordnungswidrigkeitenanzeigen (davon 26-mal Fahrradfahrer) in Bezug auf die Thematik „Vorfahrt und Vorrang“ durch die Beamten aufgenommen. Hierzu gehören neben den „klassischen“ Fehlern, wie etwa Rotlichtverstöße oder Missachtung von Stoppschildern, jedoch auch vorgelagerte Fehlverhalten von Radfahrern, welche zum Beispiel verbotswidrig auf Gehwegen und/oder auf der falschen Straßen-/Radwegseite fahren. Diesen ebenfalls verwarngeldbewährten Fehlverhalten widmet sich die Polizei ebenso bei ihren Kontrollen.