Zwei nicht ganz alltägliche Ladendiebe – Helfer gesucht

Stralsund (ots) – In Stralsund kam es am 03.01.2023 innerhalb einer Stunde gleich zu zwei Polizeieinsätzen im Zusammenhang mit Ladendieben.

Den Anfang machte gegen 18:00 Uhr ein Dieb in einem Supermarkt in der Lindenallee. Dort steckt ein 20-jähriger Stralsunder augenscheinlich so viele Artikel unter seine Jacke und in den Ärmel, dass er diese im Laden wieder verlor und so die Blicke anderer Kunden sowie einer Angestellten auf sich zog. Nach ersten Erkenntnissen sprach der Marktleiter den Ladendieb darauf an, woraufhin dieser ausgerastet sei und den 32-jährigen Angestellten angriff. Infolgedessen kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der die Kleidung des Marktleiters zerriss. Durch das selbstlose und couragierte Eingreifen eines unbeteiligten Kunden, konnte der Dieb zu Boden gebracht und bis zum Eintreffen der Polizisten fixiert werden. Anschließend ging der Widerstand des Täters bei den Beamten weiter, er beleidigte diese und widersetzte sich den Aufforderungen. Eine Durchsuchung beim Täter brachte Waren im Wert von fast 40 Euro zum Vorschein. Ein Atemalkoholtest zeigte eine deutliche Alkoholisierung von 1,66 Promille an. Der 20-jährige kam anschließend in Polizeigewahrsam und es wurde zur Beweissicherung eine richterlich angeordnete und durch einen Arzt entnommen Blutprobe gesichert. Die Polizei sucht nun den Kunden, der bei der Fixierung des Täters half und sich direkt nach dem Eintreffen der Polizisten vom Tatort entfernte. Dieser wird gebeten sich bei der Polizei in Stralsund unter 03831/28900 oder unter pressestelle-pi.stralsund@polizei.mv-regierung.de zu melden. Der 20-jährige Täter muss sich künftig wegen des Verdachts des räuberischen Diebstahls, der Sachbeschädigung, Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verantworten.

Keine Stunde später, kam es gegen 18:30 Uhr zu einem erneuten Einsatz aufgrund eines Ladendiebes im Knieperdamm. Gerufen wurde die Polizei, da ein 32-jähriger Mann augenscheinlich Diebesgut im Rucksack habe und diesen vor einem Marktverantwortlichen nicht öffnen wolle. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen entwendete der Dieb Lebensmittel und Getränke im Wert von fast 20 Euro. Bei der anschließenden Durchsuchung des Täters fanden die Beamten ein Einhandmesser in der Jackentasche. Strafrechtlich hat dies zur Folge, dass ungeachtet dessen, ob diese Waffe auch bei dem Diebstahl eingesetzt wurde, nun nicht mehr der Verdacht des Diebstahls geringwertiger Sachen besteht, sondern die Ermittlungen wegen des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen wurden. Auch dieser Täter stand mit 2,62 Promille erheblich unter dem Einfluss von Alkohol.