Insel Rügen (ots). Am 16.01.2023 kam es zu mehreren polizeilichen Sachverhalten auf der Strecke zwischen Bergen auf Rügen und Gingst. Gegen 14:00 Uhr führten Beamte aus Bergen auf der Strecke eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Hierbei fiel ihnen ein Nissan auf, welcher mit 75 km/h bei erlaubten 60 km/h zu schnell fuhr, so dass sie ihn anhielten und kontrollierten. Die vorwerfbaren 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sollten aber das geringste Problem des aus der Region stammenden 60-Jährigen sein. Ein Alkoholvortest ergab bei ihm einen Wert von 1,31 Promille. Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Nach einer durch einen Arzt durchgeführten Blutprobenentnahme wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Vor dieser Trunkenheitsfahrt wurden an der Kontrollstelle in etwa einer halben Stunde noch fünf weitere Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.
Gegen 21:00 Uhr befanden sich die Beamten erneut auf der L 301. Dieses Mal im Funkwagen fahrend und vor ihnen ein PKW, der augenscheinlich zu schnell fuhr. Sie fuhren also hinterher und mussten feststellen, dass der Volkswagen es auf 140 km/h bei erlaubten 70 km/h brachte. Auch wenn es sich bei dem Funkwagen nicht um ein sogenannten Videowagen handelte, ist eine Messung durch Hinterherfahren unter Einhaltung bestimmter Aspekte, machbar und somit ahndungsfähig. Die abzuziehende Toleranz beträgt nach geltender Rechtsprechung bis zu 20 Prozent – im Gegensatz dazu bei stationärem Messen drei Prozent. Den 62-jährigen ebenfalls aus der Region stammenden Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld im Regelsatz von 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.