Fahrzeugführer/innen werden des Rasens nicht müde

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am vergangenen Wochenende haben die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund wieder erstaunlich viele Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt.

Alleine am Samstag (04.02.2023) verzeichneten die Beamten 375 Verstöße, wobei 362 Feststellungen außerorts und 13 innerorts aufgenommen wurden. Bei einer Lasermessung an der L301 am Ortsausgang Putbus wurden drei Bußgelder und ein Verwarngeld bei 30 gemessenen Fahrzeugen innerhalb einer Stunde geahndet. Der negative Spitzenreiter war ein Mercedes Fahrer mit 26 Kilometer pro Stunde zu viel auf dem Tacho. In Grimmen stoppten die Beamten zwei Fahrzeugführer/innen im Bereich des Verwarngeldes und einen 46-jährigen Audi Fahrer aus dem Amt Franzburg-Richtenberg, der mit vorwerfbaren 66 km/h bei erlaubten 50 unterwegs war.

Mit der Anpassung des Bußgeldkatalogs ist eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts bereits ab 16 km/h ein Bußgeld welches mit mindestens 70 Euro geahndet wird. Den ersten Punkt im Fahrerlaubnisregister bekommt ein Fahrzeugführer innerorts ab 21 km/h Überschreitung, verbunden mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro. Auch außerorts wird ab 21 km/h ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt fällig.

Im Jahr 2023 wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen durch die Polizei insgesamt über 3.500 Geschwindigkeitsverstöße geahndet und 36 Unfälle aufgrund von nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit verursacht, von denen 16 mit Personen- und 20 mit Sachschaden endeten.

Verkehrsunfall bei Putbus – Senior prallt mit Pkw Audi gegen Straßenbaum

Putbus/Insel Rügen (ots). Am Sonntagnachmittag, dem 05.02.2023, ereignete sich auf der Landesstraße 301 bei Putbus ein Verkehrsunfall, bei dem der 84-jährige Fahrer eines Pkw Audi im Anschluss zur weiteren medizinischen Untersuchung ins Krankenhaus gefahren wurde. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen befuhr der Senior gegen 15:30 Uhr die Landesstraße 301 aus Richtung Bergen in Richtung Putbus, als er plötzlich innerhalb der Stadt Putbus nach rechts von der Fahrbahn abkam und gegen einen Straßenbaum stieß. Augenscheinlich erlitt der Senior dabei keine Verletzungen. Gleichwohl wurde er zur Beobachtung an den Rettungsdienst übergeben.

Zum Zwecke der Verkehrsunfallaufnahme, Reinigung der Fahrbahn durch die Feuerwehr und Bergung des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs musste die Straße temporär voll gesperrt werden. Gegen 16:15 Uhr war die Strecke wieder frei befahrbar. Der durch den Verkehrsunfall entstandene Gesamtsachschaden wird gegenwärtig auf rund 6.000 Euro geschätzt.

Bergener Polizei ahndet mehrere Verstöße auf der nördlichen L301

Insel Rügen (ots). Am 16.01.2023 kam es zu mehreren polizeilichen Sachverhalten auf der Strecke zwischen Bergen auf Rügen und Gingst. Gegen 14:00 Uhr führten Beamte aus Bergen auf der Strecke eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Hierbei fiel ihnen ein Nissan auf, welcher mit 75 km/h bei erlaubten 60 km/h zu schnell fuhr, so dass sie ihn anhielten und kontrollierten. Die vorwerfbaren 12 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung sollten aber das geringste Problem des aus der Region stammenden 60-Jährigen sein. Ein Alkoholvortest ergab bei ihm einen Wert von 1,31 Promille. Die Fahrzeugschlüssel und der Führerschein wurden sichergestellt und die Weiterfahrt untersagt. Nach einer durch einen Arzt durchgeführten Blutprobenentnahme wurde er aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen. Vor dieser Trunkenheitsfahrt wurden an der Kontrollstelle in etwa einer halben Stunde noch fünf weitere Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet.

Gegen 21:00 Uhr befanden sich die Beamten erneut auf der L 301. Dieses Mal im Funkwagen fahrend und vor ihnen ein PKW, der augenscheinlich zu schnell fuhr. Sie fuhren also hinterher und mussten feststellen, dass der Volkswagen es auf 140 km/h bei erlaubten 70 km/h brachte. Auch wenn es sich bei dem Funkwagen nicht um ein sogenannten Videowagen handelte, ist eine Messung durch Hinterherfahren unter Einhaltung bestimmter Aspekte, machbar und somit ahndungsfähig. Die abzuziehende Toleranz beträgt nach geltender Rechtsprechung bis zu 20 Prozent – im Gegensatz dazu bei stationärem Messen drei Prozent. Den 62-jährigen ebenfalls aus der Region stammenden Fahrzeugführer erwartet ein Bußgeld im Regelsatz von 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot.