Rasen hat nicht immer nur eine Ordnungswidrigkeit zur Folge

Stralsund (ots). Das bekam am gestrigen Dienstag, dem 22.03.2022 auch ein 22-jähriger Stralsunder zu spüren. Die Polizeibeamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen bemerkten gegen 20:30 Uhr einen BMW auf dem Stralsunder Grünhufer Bogen. Das Fahrzeug ist nach ersten Erkenntnissen mit Vollgas durch die Hansestadt gefahren. In Folge der aufgezeichneten Videoaufnahmen wird dem jungen Fahrer vorgeworfen, mit mehr als der doppelten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs gewesen zu sein. Den ersten Auswertungen zufolge fuhr der 22-Jährige bei erlaubten 50 Kilometern pro Stunde mit über 110 km/h. Ein ähnliches Bild bot sich bei einer Beschränkung auf 70 km/h und 100 km/h, wo der BMW mit fast 140 km/h beziehungsweise über 150 km/h eingemessen wurde. Das Rasen stellt in diesem Falle nicht nur eine Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn- oder Bußgeld dar, sondern kann bei einer grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrweise als Straftat geahndet werden. Nach § 315d Strafgesetzbuch machen sind diejenigen Kraftfahrer strafbar, die alleine rasen. Besonders ist, dass hierdurch gerade Fälle des „Rennens gegen sich selbst“ erfasst werden. Des Weiteren muss die Geschwindigkeit nicht erheblich überschritten werden. Entscheidend ist allein, dass die Geschwindigkeit nicht angepasst ist, beispielsweise an die Witterung oder die Gegebenheiten im Straßenverkehr. Vorausgesetzt wird jedoch, dass der Kraftfahrer mit der Absicht fährt, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Die Polizei warnt erneut alle Kraftfahrzeugführer sich an die vorgegebenen Geschwindigkeiten zu halten und keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden. Nach Anordnung eines Bereitschaftsrichters des Amtsgericht Stralsund wurde dem jungen Fahrer noch vor Ort der Führerschein entzogen. Vermutlich wird ihm die Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges abgesprochen, wodurch die Fahrerlaubnis dauerhaft entzogen werden kann.