Barth (ots). Im Zuständigkeitsbereich des Polizeirevier Barth kam es am vergangenen Wochenende im Rahmen von Verkehrskontrollen zu diversen Feststellungen von Verstößen gegen bestehende Verkehrsregeln. So wurden unter anderem zwei Straf- und 26 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Am Freitag (15.01.2021) gegen 17:25 Uhr wurde in Saal ein Pkw Ford einer Kontrolle unterzogen. Die 42-jährige Fahrzeugführerin aus der Region war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Dafür stand sie augenscheinlich unter der Einwirkung von Betäubungsmitteln. Ein durchgeführter Drogentest verlief positiv auf Amphetamin, Metamphetamin und THC. Es schloss sich eine Blutprobenentnahme im Krankenhaus an. Eine entsprechende Strafanzeige wurde gefertigt.
Weiterhin wurde am 16.01.2021 gegen 03:50 Uhr in Prohn ein Pkw VW kontrolliert. Der 22-jährige Fahrer aus der Gemeinde Altenpleen stand offenbar unter Alkoholeinfluss. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert von 0,66 Promille. Ihn erwartet im Regelsatz nun ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
Ebenfalls am 16.01.2021 wurde gegen 13:10 Uhr in Barth ein Fahrradfahrer kontrolliert. Der 52-jähriger Barther schien deutlich alkoholisiert zu sein. Ein Vortest ergab 2,80 Promille. Auch hier schloss sich eine Blutprobenentnahme und eine Strafanzeige an.
Am 17.01.2021 wurde gegen 11:45 Uhr zwischen Prohn und Stralsund ein Pkw Opel angehalten und kontrolliert. Auch hier ergab sich der Verdacht einer Alkoholbeeinflussung. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest bei dem aus der Nähe von Stralsund stammenden 58-jährigen Fahrzeugführer ergab einen Wert von 0,78 Promille. Ihn erwarten ebenso ein Bußgeld, ein Punkt in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
In allen vier Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheinstelle verständigt.
Daneben wurden in Löbnitz fünf Rotlichtverstöße (im Regelsatz zu je 70 Euro Bußgeld und einem Punkt), auf der Bundesstraße 105 zwei Überholverstöße (zu je 70 Euro Bußgeld und einem Punkt) und fünf Handyverstöße (je 100 Euro Bußgeld und ein Punkt) sowie zwölf weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. Bei elf kontrollierten Kraftfahrzeugen wurden außerdem sogenannte Kontrollberichtsverfahren aufgrund von Mängeln am Fahrzeug eingeleitet. Die Verantwortlichen haben nun sieben Tage Zeit, diese Mängel abzustellen.