Ribnitz-Damgarten/Insel Rügen (ots). Am 02.11.2020 kam die Polizei im Landkreis Vorpommern-Rügen mehrfach aufgrund von alkoholisierten Verkehrsteilnehmerinnen zum Einsatz. Gegen 15:45 Uhr fiel aufmerksamen Bürgern in Ribnitz-Damgarten auf dem Parkplatz eines Supermarktes eine augenscheinlich alkoholisierte Frau auf, die in ihr Fahrzeug steigen und losfahren wollte. Die Bürger hielten die Frau davon ab und verständigten die Polizei. Bei einer Atemalkoholkontrolle stellten die Beamten einen Wert von 1,97 Promille bei der 47-Jährigen aus Ribnitz-Damgarten fest. Da die Frau im Vorfeld vermutlich bereits mit dem PKW gefahren ist entnahm ein Arzt ihr eine Blutprobe. Der Führerschein der Frau wurde sichergestellt und die Führerscheinstelle informiert.
Auf der Insel Rügen gab es einen ähnlichen Sachverhalt. Gegen 19:15 Uhr teilte ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer mit, dass er in Bergen auf Rügen in der Ringstraße eine Frau mit einem PKW VW beobachtete, die in Schlangenlinien fuhr. Beamte vom Polizeihauptrevier Bergen konnten den PKW kontrollieren. Die 58-jährige Fahrzeugführerin aus Bergen hatte vor Fahrtantritt ebenfalls Alkohol getrunken. Ein Test ergab einen Wert von 1,70 Promille. Auch hier folgten eine Blutprobenentnahme und der Führerschein der 58-Jährigen wurde sichergestellt.
Etwa zwei Stunden später kam auf der Landesstraße 29 zwischen Poseritz und Zeiten auf der Insel Rügen eine 36-Jährige mit ihrem PKW Citroen nach dem Durchfahren einer Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab. Sie geriet ins Schleudern und kam letztlich im Straßengraben zum Stehen. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten erneut Alkoholeinfluss fest. Eine Atemalkoholmessung bei der Frau von der Insel Rügen ergab einen Wert von 1,47 Promille. Auch sie musste sich einer Blutprobenentnahme durch einen Arzt unterziehen und ihr Führerschein wurde sichergestellt. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.000 Euro geschätzt.
Die Kriminalpolizei ermittelt nun jeweils wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.