Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am 19.01.2021 stellten Beamte der Polizeiinspektion Stralsund mehrere Fahrzeugführer, die ihren PKW nach derzeitigem Kenntnisstand unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln führten. Am Nachmittag etwa gegen 15:15 Uhr kontrollierten Beamte vom Polizeihauptrevier Bergen in Poseritz einen PKW VW. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der 18-jährige Fahrzeugführer von der Insel Rügen zeitnah Betäubungsmittel konsumiert hatte und der Verdacht besteht, dass er noch unter dem Einfluss von diesen stand. Ein Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis auf THC, den Wirkstoff von Cannabis, und Kokain.
Gegen 19:30 Uhr wurde in der Straße Am Moorteich in Stralsund ein PKW Skoda angehalten und kontrolliert. Im Fahrzeug fanden die Beamten Betäubungsmittel. Vermutlich handelt es sich um Cannabis. Als die Beamten einen Drogenvortest beim 23-jährigen Fahrzeugführer aus der Nähe von Stralsund durchführen wollten, versuchte er sie mit sogenanntem „Cleanurin“ zu täuschen bzw. das Ergebnis des Tests zu verfälschen. Die Beamten kamen ihm jedoch auf die Schliche und der 23-Jährige bestätigte daraufhin einen zeitnahen Konsum von Cannabis. Außerdem befand sich im Fahrzeug zum Zeitpunkt der Verkehrskontrolle ein Bajonett, welches durch die Beamten beschlagnahmt wurde. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gefertigt sowie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet.
In Sellin auf der Insel Rügen stoppten Beamte vom Polizeirevier Sassnitz gegen 20:00 Uhr aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einen PKW VW. Bei der Verkehrskontrolle in der Straße Cliff am Meer stellte sich heraus, dass der 20-jährige Fahrzeugführer aus Bergen auf Rügen vermutlich ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Vortest zeigte ein positives Ergebnis auf Amphetamin an.
Allen kontrollierten Fahrzeugführern untersagten die Beamten die Weiterfahrt, leiteten jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein und verständigten die zuständigen Führerscheinstellen. Weiterhin wurden den Fahrzeugführern durch Ärzte jeweils eine Blutprobe entnommen. Wenn sich das Ergebnis des Vortests bei der Untersuchung des Blutes bestätigt, müssen die Betroffenen mit einem erheblichen Bußgeld und einem Fahrverbot rechnen.