Verkehrsunfälle unter Alkohol- und Drogeneinfluss in Stralsund

Stralsund (ots). Am 07.12.2020 ereigneten sich in Stralsund zwei Verkehrsunfälle, bei denen Fahrzeugführer unter Alkohol- bzw.
Drogeneinfluss standen. Gegen 7:15 Uhr stieß ein 84-jähriger Stralsunder aus bislang unbekannter Ursache in der Rostocker Chaussee mit seinem PKW Toyota mit einem entgegenkommenden LKW Daimlerchrysler zusammen, als er nach links in die Straße Am Feldrain abbiegen wollte. Der 84-Jährige erlitt leichte Verletzungen und wurde durch Rettungskräfte ins Krankenhaus gebracht. Der 49-jährige LKW-Fahrer und sein 17-jähriger Beifahrer, beide aus der Gemeinde Niepars, blieben unverletzt. Der PKW war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Es entstand nach ersten Schätzungen ein Sachschaden in Höhe von etwa 8.000 Euro. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellte sich heraus, dass der LKW-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand. Eine entsprechende Messung ergab einen Wert von 0,52 Promille. Ein Arzt entnahm dem 49-Jährigen eine Blutprobe und die Polizeibeamten beschlagnahmten seinen Führerschein. Die zuständige Führerscheinstelle wird in Kenntnis gesetzt. Gegen den LKW-Fahrer wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs und der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.

In der Nähe des oben genannten Unfallortes, ebenfalls in der Rostocker Chaussee, ereignete sich wenige Minuten später ein weiterer Verkehrsunfall. Ein 24-jähriger Stralsunder, der mit seinem PKW Audi in Fahrtrichtung Rostock fuhr, musste aufgrund des oben genannten Verkehrsunfalls halten. Der dahinter fahrende 24-jährige Stralsunder fuhr mit seinem VW Transporter auf den PKW Audi auf. Dabei entstand geringer Sachschaden in Höhe von rund 200 Euro. Der Fahrer des PKW Audi erlitt leichte Verletzungen. Während der Verkehrsunfallaufnahme bemerkten die Polizeibeamten beim Fahrer des VW Anzeichen für einen zeitnahen Konsum von Betäubungsmitteln. Ein Drogenvortest zeigte schließlich ein positives Ergebnis auf Cannabis an. Aus diesem Grund folgte eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt und die Führerscheinstelle wurde durch die Polizeibeamten informiert. Gegen den VW-Fahrer wird nun unter anderem wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ermittelt.