Ergebnisse der Auftaktkontrollen Fahren.Ankommen.LEBEN!

Stralsund (ots). Wie das Polizeipräsidium Neubrandenburg bereits berichtete, fanden gestern (03.12.2020) im gesamten Bundesland die Auftaktkontrollen der Kampagne Fahren.Ankommen.LEBEN! mit dem Hauptaugenmerk auf Alkohol und Drogen im Straßenverkehr statt. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund stellten die eingesetzten Beamten bei diesen Kontrollen gleich mehrere verschiedene Straftaten und Ordnungswidrigkeiten fest. Gegen 18:50 Uhr wurde in der Rostocker Chaussee in Stralsund ein PKW Skoda kontrolliert. Der 36-jährige Fahrzeugführer stand nach derzeitigem Kenntnisstand vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Ein Vortest verlief positiv auf Cannabis. Die Beamten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Führens eine Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ein.

Eine 45-jährige Fahrerin aus der Gemeinde Steinhagen wurde um 20:10 Uhr mit ihrem PKW Audi in der Barther Straße in Stralsund angehalten und kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass die Frau gar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus verdichteten sich die Anzeichen, dass sie möglicherweise unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Vortest zeigte hier ein positives Ergebnis auf Amphetamine. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Führens eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Beiden Fahrzeugführern entnahm ein Arzt Blutproben und ihnen wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Führerscheinstellen erhielten Kenntnis.

Darüber hinaus stoppten die Beamten gegen 22:00 Uhr im Frankendamm in Stralsund einen PKW Ford mit einem polnischen Kennzeichen. Der 30-jährige Fahrer war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Am 04.12.2020 um 0:15 Uhr kontrollierten die Beamten in der Ravensberger Straße in Stralsund einen PKW Mercedes-Benz. Der 62-jährige Fahrzeugführer aus Berlin war ebenfalls nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Gegen die beiden letztgenannten Fahrzeugführer ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Außerdem werden Verstöße gegen die Corona-Landesverordnung geprüft.

Des Weiteren wurden bei den Kontrollen 17 weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten wie zum Beispiel das Nutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt oder das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit festgestellt.