Eigentümerin bekommt ihr gestohlenes Fahrrad zurück

Stralsund (ots). Am 24.08.2020 wurde nach einem Verkehrsunfall in Stralsund ein hochwertiges E-Bike aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse sichergestellt. Eine polizeiliche Recherche zur vorhandenen Rahmennummer ergab, dass das Fahrrad nicht zur Sachfahndung ausgeschrieben war. Somit wurde keine Strafanzeige bezüglich des Diebstahls des E-Bikes erstattet. Durch Ermittlungen konnte festgestellt werden, dass das Fahrrad digital registriert wurde. Mithilfe dieser Registrierung konnte die 35-jährige deutsche Eigentümerin ermittelt werden und es wurde mit ihr Kontakt aufgenommen. Dabei stellte sich heraus, dass das E-Bike mit einem Schloss gesichert war und in der Nacht vom 19.08.2020 zum 20.08.2020 in der Friedrich-Wolf-Straße in Stralsund entwendet wurde. Die Eigentümerin stellte den Diebstahl am nächsten Tag fest. Sie ging jedoch nicht zur Polizei und erstattete eine Strafanzeige, da es für Sie nicht erfolgversprechend schien. Desto mehr war die Eigentümerin überrascht und freute sich, dass Sie ihr gestohlenes Fahrrad nun zurückbekommen hat. Eine Strafanzeige erstattete die Geschädigte im Nachhinein. Ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. Die Tat wird nicht aufgeklärt, die Täterin oder der Täter bleibt unentdeckt und unbestraft, sie bzw. er kann weiterhin Straftaten begehen. Erstatten Sie Anzeige, wenn sie Opfer einer Straftat wurden! Sie schützen dadurch sich und andere.