Fahrzeuge ohne Pflichtversicherung im Straßenverkehr geführt

L 21, Rambin (Vorpommern-Rügen). Am 16. März 2014 stellten sowohl Beamte des Polizeireviers Barth als auch Beamte des Polizeihauptreviers jeweils einen Fahrzeugführer fest, der ein Kraftfahrzeug ohne erforderliche Pflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr führte.

Gegen 17:35 Uhr befand sich ein Barther Polizist auf dem Weg zum Revier, als er einen vorausfahrenden Pkw-Citroen mit Kurzzeitkennzeichen aus 2013 auf der Landesstraße 21 zwischen Stralsund und Barth feststellte. Nachdem er das Fahrzeug stoppte, führte er eine Verkehrskontrolle bei dem 29-jährigen Fahrer aus Barth durch. Resultat: Strafanzeigenaufnahme wegen Kennzeichenmissbrauchs und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Die missbräuchlich montierten Kurzeitkennzeichen wurden sichergestellt.

Gegen 08:50 Uhr wurden Bergener Beamte von Beamten der Bundespolizei zur Unterstützung angefordert, weil diese in Rambin einen nicht zugelassenen PKW-VW mit laufendem Motor festgestellt hatten. Ein Fahrzeugführer war nicht zugegen. Alsbald kamen zwei ausländische Staatsbürger mit einem weiteren Fahrzeug auf den VW zu.

Bei der durchgeführten Kontrolle konnte in Erfahrung gebracht werden, dass die beiden Armenier im Alter von 32 und 34 Jahren den VW käuflich erworben hatten und nun beabsichtigten, den Pkw zu überführen. Es bestand der Verdacht des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nachdem eine Sicherheitsleistung seitens der Männer entrichtet und eine entsprechende Strafanzeige gefertigt worden war, entließen die Beamten sie aus der polizeilichen Maßnahme.