Polizeieinsatz nach unzulässigem Lärm – Wohnungstür musste geöffnet werden

Stralsund. Am 18.01.2008 gegen 1:00 Uhr musste die Stralsunder Polizei eine Wohnungstür öffnen, um Ruhe und Ordnung wieder herzustellen. Gerufen wurden die Beamten der Inspektion Zentrale Dienste, weil sich am Platz des Friedens ein Bewohner über sehr laute Musik im Haus beschwerte. An der verschlossenen Tür meldete sich eine Person und teilte von innen mit, dass er nicht der Wohnungsinhaber sei und die Polizei verschwinden solle. Danach verschwand die Person. Die Musik war nun noch lauter und es bestand der Verdacht, dass der Wohnungsinhaber keinen direkten Einfluss auf das Geschehen hat und er in Gefahr sein könnte, außerdem öffnete niemand auf mehrmaliges Klopfen. Die Beamten öffneten die Tür gewaltsam, um die Gefahr abzuwenden. In der Wohnung befanden sich vier stark alkoholisierte Personen. Der 29-Jährige Wohnungsinhaber befand sich darunter. Dieser gab seine Personalien nicht an. Er griff die Beamten sogar an und wollte diese aus der Wohnung schieben. Der 29-Jährige wurde daraufhin in Gewahrsam genommen und eine Blutprobenetnahme angeordnet. Einen Atemalkoholtest verweigerte er. Nach der Blutprobenentnahme konnte er aus dem Gewahrsam entlassen werden. Die anderen drei Personen (alle aus Stralsund) zwei Frauen (beide 28 Jahre, ein Mann 29 Jahre), wurden der Wohnung verwiesen. Sie verhielten sich nach anfänglichen Provokationen ruhig und kamen der Aufforderung nach. Gegen den Wohnungsinhaber erstatteten die Beamten Anzeige wegen des Verdachtes des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen des Verdachtes des unzulässigen Lärmes.