Fahrzeugführer/innen werden des Rasens nicht müde

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am vergangenen Wochenende haben die Beamten der Polizeiinspektion Stralsund wieder erstaunlich viele Verstöße gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung im Landkreis Vorpommern-Rügen festgestellt.

Alleine am Samstag (04.02.2023) verzeichneten die Beamten 375 Verstöße, wobei 362 Feststellungen außerorts und 13 innerorts aufgenommen wurden. Bei einer Lasermessung an der L301 am Ortsausgang Putbus wurden drei Bußgelder und ein Verwarngeld bei 30 gemessenen Fahrzeugen innerhalb einer Stunde geahndet. Der negative Spitzenreiter war ein Mercedes Fahrer mit 26 Kilometer pro Stunde zu viel auf dem Tacho. In Grimmen stoppten die Beamten zwei Fahrzeugführer/innen im Bereich des Verwarngeldes und einen 46-jährigen Audi Fahrer aus dem Amt Franzburg-Richtenberg, der mit vorwerfbaren 66 km/h bei erlaubten 50 unterwegs war.

Mit der Anpassung des Bußgeldkatalogs ist eine Überschreitung der Geschwindigkeit innerorts bereits ab 16 km/h ein Bußgeld welches mit mindestens 70 Euro geahndet wird. Den ersten Punkt im Fahrerlaubnisregister bekommt ein Fahrzeugführer innerorts ab 21 km/h Überschreitung, verbunden mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro. Auch außerorts wird ab 21 km/h ein Bußgeld von mindestens 100 Euro sowie ein Punkt fällig.

Im Jahr 2023 wurden im Landkreis Vorpommern-Rügen durch die Polizei insgesamt über 3.500 Geschwindigkeitsverstöße geahndet und 36 Unfälle aufgrund von nicht angepasster oder überhöhter Geschwindigkeit verursacht, von denen 16 mit Personen- und 20 mit Sachschaden endeten.

Sprichwörtlich „Die Lampen an“ hatten einige Fahrer am Wochenende

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Seit Monatsanfang kontrollieren die Beamten verstärkt die Beleuchtungseinrichtungen von Fahrzeugen. Dass es dabei aber auch zu ganz anderen Feststellungen kommen kann, zeigt leider das vergangene Wochenende. Insgesamt sieben Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gegen sechs Männer und eine Frau eingeleitet, bei denen der Verdacht besteht, dass sie ein Kraftfahrzeug alkoholisiert oder aber durch Rauschmittel beeinflusst, geführt haben.

Bei Tribsees stoppten die Grimmener Beamten Freitagabend, 03.02.2023 gegen 21:00 Uhr einen 51-Jährigen, der nicht nur mit einem VW, sondern eben auch mit 0,72 Promille unterwegs war. Kurz darauf gegen 22:00 Uhr ebenfalls bei Tribsees hielten sie einen 33-Jährigen VW-Fahrer an. Der Drogentest reagierte positiv auf Amphetamin. In Stralsund kontrollierten die Beamten am heutigen Montag,
06.02.2023 gegen 01:15 Uhr eine 23-Jährige mit ihrem Jeep. Auch sie war mit 0,6 Promille alkoholisiert unterwegs. Im Zuständigkeitsbereich der Bergener Polizei gab es ebenfalls zwei Feststellungen. In Putbus fiel den Beamten am Samstag gegen 01:00 Uhr ein Nissan auf. Die Kontrolle des 36-jährigen Fahrers ergab einen Wert von 0,98 Promille. Ebenso am Samstag schlug gegen 10:00 Uhr in Bergen ein Drogenvortest bei einem 26-jährigen Fahrer eines VW positiv an. Der Vortest reagierte auf die Stoffgruppen THC, Amphetamin und Kokain. Darüber hinaus hatten die Sassnitzer Beamten einen 20-Jährigen mit einem VW in der Kontrolle. Dieser fuhr am Samstag gegen 01:15 Uhr ersten Erkenntnissen zufolge ohne gültige Fahrerlaubnis aber dafür mit 0,62 Promille intus. Gegen 15:45 Uhr am Samstagnachmittag ging den Beamten ein Skodafahrer bei Sagard ins Netz. Der 20-Jährige machte einen Drogentest, welcher positiv auf THC reagierte. Im Pkw wurde zudem ein sogenanntes Butterfly-Messer fest- und sichergestellt. Eine gesonderte Anzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz wurde gefertigt.

Über 1,10 Promille und somit im Straftatenbereich waren die vier nachfolgenden Fahrer. So hatte ein 56-Jähriger ganze 1,95 Promille im Vortest. Er war den Beamten im Bereich Binz Samstagabend gegen 22:30 Uhr aufgefallen. Hier war er mit einem Fiat unterwegs. Diesen wird er nun wohl längere Zeit stehen lassen müssen. Genauso wie eine 57-Jährige Fahrerin eines Volkswagen am Sonntagnachmittag. Diese fuhr gegen 14:30 Uhr in Sassnitz mit ihrem Auto, obwohl sie eine augenscheinliche Alkoholisierung von 1,30 Promille aufwies. Dass nicht alle diese Fahrten unfallfrei verlaufen, zeigen die letzten beiden Fälle.
Bereits am Freitagnachmittag kam es bei Fuhlendorf gegen 17:15 Uhr zu einem Unfall. Ein 32-Jähriger kam mit seinem Mercedes Transporter augenscheinlich von der Fahrbahn ab und verursachte einen Schaden von etwa 5.000 Euro. Ein Vortest bei dem aus der Region stammenden Mann ergab einen Wert von 1,35 Promille, er blieb unverletzt. Ein ähnliches Szenario fanden Grimmener Beamte am heutigen Montag, 06.02.2023 gegen 03:00 Uhr bei Grimmen vor. Ein Pkw Skoda kam ersten Erkenntnissen zufolge von der Straße ab und überschlug sich mehrfach. Dessen 32-jähriger Fahrer verletzte sich dabei leicht. Ein Vortest bei ihm ergab 1,66 Promille. Der hier entstandene Gesamtschaden wird auf etwa 15.000 Euro geschätzt.

Bei allen Fahrten unter mutmaßlichen Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkoholfahrten über 1,10 Promille, folgte eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung.

Widerstand nach Autopfändung

Grimmen (ots). Am heutigen Donnerstag, dem 02.02.2023 kontrollierten Beamte aus Grimmen gegen 09:45 Uhr einen Transporter der Marke Mercedes in einem Gewerbegebiet zwischen der Autobahn 20 und Grimmen. Im Rahmen der Überprüfungen zu dem Fahrzeug ergab sich der Verdacht, dass dieses in Fahndung steht. Im Sommer letzten Jahres wurde der Transporter gepfändet, allerdings durch den vermeintlichen Verantwortlichen weitergenutzt. Der mutmaßlich verantwortliche 57-jährige Fahrer hätte eine Einziehung seines Fahrzeuges durch Zahlung eines ausstehenden Geldbetrages im mittleren dreistelligen Euro Bereich abwenden können. Er entschloss sich allerdings, sich den Maßnahmen der Beamten zu widersetzen, so dass es im Weiteren zu Widerstandshandlungen und einem Angriff auf die Polizeivollzugsbeamten des AVPR Grimmen kam. Nach ersten Erkenntnissen schlug der renitente Fahrzeugführer den Beamten die Fahrzeugtür in den Rücken. Die Beamten blieben glücklicherweise unverletzt und weiter dienstfähig. Die während der Maßnahmen getätigten Äußerungen des 57-Jährigen lassen eine gewisse Nähe zur sogenannten Reichsbürgerszene vermuten.

Da die Identität vor Ort nicht zweifelsfrei geklärt werden konnte, musste der Mann zunächst mit ins Polizeirevier Grimmen. Das Fahrzeug wurde mittels Abschleppunternehmen eingezogen. Nachdem die Identität geklärt werden konnte, wird sich der Mann zukünftig wegen des Verdachts des Widerstandes und der Pfandkehr verantworten müssen.

Solarpark bei Grimmen angegriffen

Grimmen (ots). Am Morgen des 30.01.2023 wurde die Polizei darüber informiert, dass augenscheinlich über das Wochenende in einen Solarpark bei Grimmen eingebrochen wurde. Demnach sind bisher unbekannte Täter mutmaßlich in der Nacht von Samstag, 28.01.2023 zu Sonntag, 29.01.2023 auf das Gelände nördlich von Appelshof eingedrungen und haben dort ersten Erkenntnissen zufolge die Trafohäuschen angegriffen. Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme konnten keine abschließenden Angaben zum Stehlgut gemacht werden. Die Höhe des entstandenen Sach- und Stehlschadens wird auf etwa 60.000 Euro geschätzt. Die weiteren Ermittlungen wurden durch den Kriminaldauerdienst übernommen, welcher für die Spurensuche und -sicherung vor Ort kam. Die Polizei bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe der Bevölkerung. Wer hat Samstagabend beziehungsweise in der Nacht Beobachtungen gemacht, welche in Tatzusammenhang stehen könnte. Zeugen werden gebeten sich bei der Polizei in Grimmen unter 038326/570, der Internetwache unter www.polizei.mvnet.de oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.

Zapfsäule blockiert – Anzeige kassiert

Grimmen (ots). Am 26.01.2023 gegen 20:30 Uhr kam es für die 33-jährige Mitarbeiterin einer Tankstelle bei Grimmen zu einer wahrscheinlich eher ungewöhnlichen Schicht. Ein 40-jähriger Mann betankte zusammen mit seinem 33-jährigen Beifahrer seinen Transporter mit Anhänger. Nach erfolgter Bezahlung verließen die Männer das Tankstellengelände zu Fuß und verpflegten sich augenscheinlich zunächst in einem angrenzenden Lokal.

Währenddessen wurde ein Lkw an seinen beabsichtigten Tankvorgang durch den parkenden Transporter gehindert. Auf diesen Zustand wollte die 33-Jährige die zwei Männer aufmerksam machen. Doch diese waren über die Aufforderung der Tankstellenmitarbeiterin mutmaßlich nicht erfreut und bedrohten diese wohl im Zuge dessen.

Von diesem Geschehen konnte die Mitarbeiterin nur wenige Zeit später zwei Polizeibeamten berichten, welche zufällig die Tankstelle ebenfalls zum Tanken aufsuchten. Daraufhin nahmen die Beamten eine Anzeige wegen des Verdachts der Bedrohung auf und folgten den mittlerweile davongefahrenen Männern auf der Autobahn 20, wo sie diese letztlich am Rastplatz Trebeltal stellen konnten.

Verkehrsunfall mit einer schwer verletzten Person in Grimmen

Grimmen (ots). Am 26.01.2023 gegen 15:40 Uhr ereignete sich in Grimmen ein schwerer Verkehrsunfall. Nach derzeitigem Kenntnisstand befuhr der 48-jährige Fahrer eines Traktors (John Deere) mit Anhänger die von-Homeyer-Str. und beabsichtigte an der Einmündung Greifswalder Straße nach rechts in Richtung B 194 abzubiegen. Dabei geriet der unbeladene Anhänger, aufgrund der nassen Fahrbahn und der mit Matsch verschmutzen Reifen, ins Schleudern. In der weiteren Folge rutschte der Anhänger auf die Gegenfahrbahn und kollidierte dort mit einem entgegenkommenden PKW VW. Der 54-jährige Fahrzeugführer des VW wurde schwer, jedoch nicht lebensbedrohlich verletzt in seinem Fahrzeug eingeklemmt und musste durch die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Grimmen aus diesem befreit werden. Er wurde zur weiteren Behandlung ins Uniklinikum Greifswald verbracht. Der Fahrzeugführer des Traktors erlitt einen Schock und wurde am Unfallort ambulant versorgt. Bei dem Unfall entstand ein Gesamtsachschaden von ca. 25.000 Euro. Während der Unfallaufnahme und Bergung der Fahrzeuge war Unfallstelle für ca. eine Stunde voll gesperrt.

Verkehrskontrollen: Ergebnisse vom Wochenende

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). Am heutigen Montag, dem 23.01.2023 stellten die Beamten gegen 08:00 Uhr in Barth einen 63-jährigen Fahrzeugführer fest, welcher sich mit 2,05 Promille mit seinem Hyundai im Straßenverkehr bewegte. Dies ist leider der traurige Höhepunkt aller Feststellungen vom Wochenende im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund.

Insgesamt wurden elf Fahrzeugführer unter Einwirkung entweder von Alkohol oder Drogen durch die Beamten erwischt. Hierbei wurden wahlweise sieben Autos, drei E-Scooter und 1 Fahrrad genutzt. Die Werte reichten von 0,68 Promille bis zu eben diesen 2,05 Promille. Etwaige Drogenvortests reagierten positiv entweder vereinzelt auf den Wirkstoff THC oder in einem Fall eines 19-jährigen Mannes bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei bei Ribnitz-Damgarten, bei der die Beamten des Polizeireviers unterstützend tätig wurden, gleich auf alle vorhandenen Teststreifen (THC, COC, AMP/MET, OPI).

Insgesamt gliedern sich die Feststellungen wie folgt: Die Bergener Beamten hatten gleich drei Feststellungen zu Trunkenheitsfahrten am Wochenende. Die Beamten im Stralsunder und Sassnitzer Bereich ahndeten jeweils zwei Trunkenheitsfahrten. Die Barther Polizei stellte ebenfalls zwei alkoholisierte Fahrzeugführer und einen mit Verdacht auf Drogenbeeinflussung fest. Die Beamten in Ribnitz-Damgarten haten eine Feststellung eines mutmaßlich betäubungsmittelbeeinflussten Fahrzeugführers. Daneben wurden über das Wochenende 69 Ordnungswidrigkeiten bezüglich Geschwindigkeitsverstöße festgestellt und geahndet, außerdem 30 Handy- und 23 Vorfahrtsverstöße.

Nicht mit eingerechnet sind die Feststellungen des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen. Diese belaufen sich bei dem Thema Geschwindigkeit auf 234 Feststellungen und hinzukommen neun Überholverstöße und eine Vorfahrtsverstoß.

Eile schützt vor Strafe nicht

Grimmen/B96 (ots) – Dies musste ein 24-jähriger Außendienstmitarbeiter am 17.01.2023 am eigenen Leib erfahren. Der junge Mann aus Sachsen war gegen 10:00 Uhr mit seinem Dienstwagen der Marke Skoda für eine Baufirma auf der B96 mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die besondere Verkehrsüberwachung des AVPR Grimmen wurde aus diesem Grund auf das Fahrzeug aufmerksam und folgte mit dem Videowagen. Auf der Kraftfahrbundesstraße ist auf der befahrenden Strecke die Höchstgeschwindigkeit auf 100 Kilometer pro Stunde festgelegt. Gemessen haben die Beamten das Fahrzeug mit vorwerfbaren 163 Kilometern pro Stunde. Da der Fahrer über eine längere Strecke die Geschwindigkeit erheblich überschritten hat, ist die Folge neben dem empfindlichen Bußgeld auch noch die Unterstellung des vorsätzlichen Rasens. Die zu erwartende Strafe beläuft sich auf mindestens 1.200 Euro, zwei Punkte sowie zwei Monate Fahrverbot.

Alkoholisiert verunfallt, abgehauen und doch wiedererkannt

Grimmen (ots). Bereits am 13.01.2023 ereigneten sich gegen 23:00 Uhr in Grimmen am Markt unfassbare Szenen. Eine 28-jährige Frau stieg nach ersten Erkenntnissen in ihren Hyundai und fuhr im Weiteren gegen ein vor ihr parkenden Skoda. Dies sah die in der Nähe befindliche Fahrzeugverantwortliche und sprach die Frau auf den Unfall an. Die 28-Jährige bot ihr nach Zeugenaussagen daraufhin Geld an, damit sie den Unfall vergesse und eben nicht die Polizei verständigen solle. Darauf ließ sich die 25-jährige Geschädigte allerdings nicht ein. Noch vor Eintreffen der Beamten entfernte sich die 28-Jährige zu Fuß – der Fahrzeugschlüssel blieb stecken und der Motor lief noch, als die Beamten anrückten. Während der Unfallaufnahme vor Ort ging auf einmal die nunmehr Tatverdächtige am Unfallort vorbei und wurde sowohl von der Geschädigten als auch von weiteren Zeugen wiedererkannt. Die Polizei stellte neben der Identität, wahrscheinlich auch den Grund ihres Verschwindens fest – Alkoholgeruch in der Atemluftumgebung. Ein Vortest ergab 2,25 Promille. Zur Sache selbst äußerte sie sich nicht. Bei ihr wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt, auch um festzustellen, ob gegebenenfalls Nachtrunk stattgefunden hat. Die weiteren Ermittlungen hat die Kriminalpolizei übernommen. Anzeigen wurden gefertigt wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Verstoß gegen Vorrangregel förderte Erstaunliches zutage

Grimmen (ots). Bereits am 09.01.2023 ereignete sich gegen 15:45 Uhr eine nicht alltägliche Verkehrskontrolle in Grimmen. Polizeibeamte des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers in Grimmen stellten im Rahmen ihrer Streifentätigkeit fest, wie ein Mercedes als Linksabbieger den Vorrang des entgegenkommenden Rechtsabbiegers missachtete. Bei der sich anschließenden Verkehrskontrolle räumte der 54-jährige Fahrzeugführer ein, gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er habe diese bereits vor etwa 20 Jahren abgegeben. Einen Grund dafür nannte er nicht. Das war aber noch nicht alles. Im weiteren Verlauf der Kontrolle ergab sich den Beamten der Verdacht, einer möglichen Alkoholbeeinflussung des Fahrers. Ein anschließend durchgeführter Alkoholvortest ergab dann einen Wert von 0,70 Promille. Dieser Wert in Verbindung mit dem zuvor festgestellten Fahrfehler ergab nunmehr den Verdacht der absoluten Fahruntüchtigkeit, so dass sich eine Blutprobenentnahme anschloss. Diese wurde durch einen ortsansässigen Arzt durchgeführt. Damit aber immer noch nicht genug. Da auf dem Beifahrersitz die Fahrzeughalterin saß und diese, ersten Erkenntnissen nach, davon wusste, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis mehr hat und diesen trotzdem fahren ließ, besteht auch gegen sie der Anfangsverdacht einer Straftat. Denn beim „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ gibt es eine sogenannte Halterverantwortlichkeit.

In diesem Zusammenhand sei auch noch einmal daran erinnert, dass es grundsätzlich die 0,5 Promille Grenze bei Kraftfahrzeugen gibt. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit und entsprechend ab 1,10 Promille um eine Straftat. Kommen nun besondere Umstände, wie etwaige Fahrfehler dazu, wo nicht auszuschließen ist, dass diese auf die Alkoholisierung zurückzuführen sind, so handelt es sich bereits ab einen Wert von 0,30 Promille um eine Straftat. Folglich würde ein vorhandener Führerschein sofort eingezogen werden. Für Fahranfänger, also unter 21-Jährige und in der Probezeit befindliche Personen gilt im Übrigen ein Alkoholverbot bezogen auf das Fahren.