Stralsund. Gestern Nachmittag, am 11. August 2014, kam es gegen 14:30 Uhr in einer Stralsunder Tagesklinik zu Ausschreitungen durch einen Patienten. Ein 24-jähriger Patient aus Grimmen verlangte ein Gespräch mit einem Doktor. Als ihm mitgeteilt wurde, dass der Arzt nicht im Haus sei und daher ein Termin nicht möglich wäre, trat der junge Mann gegen das Inventar und reagierte derart aggressiv, dass das Personal die Polizei um Hilfe rief. Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund begaben sich umgehend vor Ort. Zeitgleich wurde eine polizeiliche Recherche durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass der Grimmener bereits wegen unerlaubten Waffenbesitzes polizeilich in Erscheinung getreten war. Nachdem die Polizisten in der Einrichtung eingetroffen waren und den Patienten festgestellt hatten, wurden der 24-Jährige und dessen mitgeführter Rucksack durchsucht. Im Rucksack des Mannes entdeckten die Revierbeamten einen Schreckschussrevolver samt Patronen. Die Waffe und die Munition wurden sichergestellt. Personen sind nicht verletzt worden. Sachschaden war ebenso nicht ersichtlich. Dem Grimmener wurde seitens der Tagesklinik Hausverbot ausgesprochen. Seitens der Polizei ist gegen ihn eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt worden.
Kategorie: Waffen
Zwei Stralsunder hantierten mit Luftgewehr
Stralsund. Am Nachmittag des 06. Mai 2014 informierten zwei Zeugen die Stralsunder Polizei, zwei Männer, die vermutlich zwei waffenähnliche Gegenstände in Müllsäcken transportierten bzw. damit schossen, im Stralsunder Stadtteil Grünthal-Viermorgen gesehen zu haben. Die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund begaben sich sofort zum Einsatzort. Beim Eintreffen stellten sie zwei männliche Personen auf einer Parkbank sitzend und alkoholische Getränke konsumierend fest. Vor ihnen lag ein Luftdruckgewehr. Die Männer im Alter von 40 und 24 Jahren waren augenscheinlich stark alkoholisiert. Während der Personenkontrolle brachten die Beamten in Erfahrung, dass keiner der beiden Stralsunder im Besitz eines Waffenscheins ist. Das Luftdruckgewehr und eine in einer Reisetasche mitgeführten Armbrust inklusive dazugehöriger Pfeile mit Metallspitze (11) sind von den Beamten sichergestellt worden. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Stralsund fand eine Wohnungsdurchsuchung statt. Dort konnten keine weiteren Waffen festgestellt werden. Die beiden Stralsunder müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
Themenorientierte Verkehrskontrollen in Sassnitz
Sassnitz (Vorpommern-Rügen). Im Monat März 2014 richten Beamte der Polizeiinspektion Stralsund ihren Blick besonders auf die korrekte Anwendung der Rückhaltesysteme. Unter diesem Focus führten am 18. März 2014 Polizeibeamte der Polizeihauptreviere Bergen und Stralsund sowie des Polizeireviers Sassnitz an insgesamt 11 Kontrollorten in Sassnitz themenorientierte Verkehrskontrollen durch. Ergebnis: 13 von insgesamt 23 Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung betrafen das Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes. Das Nichtanlegen bzw. das nicht korrekte Anlegen des Sicherheitsgurtes wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro geahndet.
Wer sein Wissen bezüglich des korrekten Gebrauchs von Rückhaltereinrichtungen, insbesondere von Kindersitzen, vertiefen oder sich allgemein informieren möchte, wird auf der kommenden Präventionsveranstaltung seitens der Polizeibeamten der Inspektion Stralsund willkommen geheißen. Sie findet am 27. März 2014 in der Theodor Baurmeister Grundschule in Ribnitz-Damgarten zwischen 10:00 Uhr und 16:00 Uhr statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird das Gewinnspiel, bei dem im Dezember ein 24-Zoll City-Bike verlost wird, fortgeführt.
Ferner wurde im Rahmen der o.g. Verkehrskontrollen ein Verstoß wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss erfasst. Gegen 13:30 Uhr wurde eine 29-jährige Renault-Fahrerin in der Straße der Jugend in Sassnitz angehalten. Während der durchgeführten Kontrolle wies ihre Verhaltensweise auf einen möglichen Drogenkonsum vor Fahrtantritt hin. Ein auf Urin basierender Vortest reagierte positiv auf die Abbauprodukte von Tetrahydrocannabinol (THC) und Amphetamin. Daraufhin folgte eine Durchsuchungsmaßnahme. Bei dieser stellten die Stralsunder Beamten einen Schlagring bei der Frau fest, den sie beschlagnahmten. Gegen die Sassnitzerin sind Verstöße gegen das Straßenverkehrsgesetz, gegen das Betäubungsmittelgesetz und gegen das Waffengesetz aufgenommen worden.
Gefährlichkeit von Softairwaffe offenbar unterschätzt
Richtenberg (Vorpommern-Rügen). Am 06. März 2014 wurde eine Jugendliche in Richtenberg gegen 20:00 Uhr durch eine Schussabgabe verletzt. Vier befreundete Jugendliche, zwei Mädchen und zwei Jungen im Alter von 15 bis 17 Jahren, trafen sich im Jugendzimmer eines 17-Jährigen in Richtenberg. Als alle zusammen saßen, entdeckte die 15-Jährige eine Softairwaffe. Während sich die Jugendliche mit der Waffe beschäftigte, löste sich plötzlich ein Schuss. Das Kunststoffprojektil traf ihre 16-jährige Freundin am Kopf, wodurch sie eine blutende Wunde erlitt. Nachdem die Verletzte wieder zu Hause war, verständigten ihre Eltern die Rettungsleitstelle. Diese wiederum informierte das Polizeirevier Grimmen. Die Rettungssanitäter brachten die leichtverletzte 16-jährige Richtenbergerin zur vorsorglichen medizinischen Behandlung in das Stralsunder Krankenhaus. Die Polizeibeamten kontaktierten den 17-Jährigen Eigentümer der Softairwaffe und die 15-jährige Tatverdächtige. Nach erfolgter Belehrung des jungen Mannes wurde dessen Zimmer mit seinem Einverständnis durchsucht. Die Beamten stellten neben der Tatwaffe ein Luftdruckgewehr und einen Schlagstock sicher. Dahingehend muss sich der Richtenberger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Gegen die 15-Jährige wurde eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung von Amts wegen erstattet.
Ladendieb unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss
Stralsund. Am 24. Februar 2014 wurde eine Mitarbeiterin eines Supermarktes im Frankendamm in Stralsund durch Kunden auf einen Ladendiebstahl aufmerksam gemacht. Gegen 20:00 Uhr kontaktierte ein Verkaufsraumdetektiv die beiden vermeintlichen männlichen Diebe, nachdem diese den Kassenbereich, ohne eine Zahlung zu leisten, passiert hatten. Im Rucksack der einen Person befanden sich acht Flaschen eines namhaften Spirituosenherstellers im Wert von ca. 80 Euro. Der Rucksack der anderen Person war augenscheinlich leer. Dann stellten die zwei Männer die Rucksäcke ab und flüchteten. Nur kurze Zeit später wollte der 17-Jährige seinen Rucksack samt Beute wieder holen. Bei dem Versuch, hielt ihn der Ladendetektiv fest und beabsichtigte in Anwesenheit des Filialleiters eine entsprechende schriftliche Strafanzeige gegen den alkoholisierten Jugendlichen zu fertigen. Als dieser jedoch die Personalienbekanntgabe verweigerte, wurde die Stralsunder Polizei verständigt. Daraufhin wollte der Tatverdächtige erneut fliehen und zog ein Messer, welches sich in einer Schutzhülle befand, aus seinem Rucksack, dass ihm durch den Marktleiter abgenommen wurde. Nachdem die Beamten vor Ort eintrafen, übernahmen sie den Ladendieb und brachten ihn zum Stralsunder Polizeihauptrevier. Dort wurde mittels Atemalkoholtest ein Promillewert von 2,21 Promille bei dem Stralsunder nachgewiesen. Des Weiteren deutete sein Verhalten auf möglichen Betäubungsmittelkonsum hin. Ein auf Urin basierender Drogenvortest reagierte positiv auf die Abbauprodukte von THC. Das o.g. Messer sowie ein weiteres Taschenmesser beschlagnahmten die Polizisten. Aufgrund der zunehmenden Aggressivität des jungen Mannes wurde er vorübergehend in Gewahrsam genommen. Da der 17-Jährige die Wände dieses Raumes beschädigte, wurden gegen ihn nicht nur Strafanzeigen wegen Diebstahl mit Waffe, Verstoßes gegen das Waffen- und gegen das Betäubungsmittelgesetz aufgenommen sondern ferner wegen Sachbeschädigung.
Strafanzeige gegen Jugendliche
Stralsund. Am 05. Februar 2014, gegen 15:10 Uhr kam es im Stralsunder Stadtteil Knieper zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil eines Kindes. Während ein siebenjähriger Junge aus Stralsund mit seinen Freunden auf einer Rasenfläche der Stadt spielte, schossen drei Jugendlichen, zwei Männer und eine Frau im Alter von 16 und 17 Jahren, abwechselnd mit einer Luft-Federdruckwaffe von einem Grundstück in Richtung der Kindergruppe. Dabei wurde ein Siebenjähriger von einem Geschoss im Bereich des Oberkörpers getroffen und leicht verletzt. Die drei Tatverdächtigen konnten von Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund festgestellt werden. Gegen den 16-Jährigen aus der Gemeinde Kramerhof und gegen die beiden 17-jährigen Stralsunder wurden Strafanzeigen wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen. Die Waffe stellten die Polizisten sicher. Die Stralsunder Kriminalbeamten haben die Ermittlungen aufgenommen.
Fahrzeugführer mit Schlagring und unter Drogeneinfluss festgestellt
Stralsund. Am 10. November 2013, gegen 19:05 Uhr befuhren Beamte des Polizeihauptreviers Stralsund den Grünhufer Bogen in der Nähe des „Strelaparks“ in Stralsund. Bei einer Verkehrskontrolle eines Opel-Fahrers ergaben sich Anzeichen, dass dieser vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert haben könnte. Ein auf Urin basierender Drogenvortest reagierte positiv auf die Abbauprodukte von THC und Amphetaminen. Des Weiteren führte der 27-jährige Stralsunder einen Schlagring mit sich und händigte diesen den Polizisten aus. Andere Gegenstände oder Substanzen wurden nicht festgestellt. Der Schlagring wurde eingezogen. Gegen den Fahrer werden eine Straf- und eine Bußgeldanzeige erstattet. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt.
Durchsuchung mit Unterstützung des SEK M-V
Gemeinde Sundhagen/Reinkenhagen (Vorpommern-Rügen). Am Morgen des 26. September 2013 fand in einem Wohnhaus in Reinkenhagen (Gemeinde Sundhagen) eine Durchsuchung unter Hinzuziehung des SEK M-V statt. Grund für die Durchsuchung waren Äußerungen eines Bewohners auf einer Internetplattform in Verbindung mit einem dort abgebildeten Foto, welches den Bewohner mit einer Schusswaffe zeigt. Bei der Durchsuchung wurden u. a. ein Softair-Gewehr, eine Luftdruckpistole, zwei Schreckschusswaffen sowie Hieb- und Stoßwaffen aufgefunden und sichergestellt. Nun erfolgen weitere Ermittlungen durch die Kriminalpolizei.
Jagdunfall bei Rapsernte
Bergen (Vorpommern-Rügen). Am 03. August 2013 ereignete sich in den Mittagsstunden ein Jagdunfall bei einer Rapsernte auf einem Feld in der Nähe von Bergen auf Rügen, bei welchem eine Person lebensbedrohlich verletzt wurde. An diesem Tag fanden Erntearbeiten auf dem Feld statt. Ein Jäger (63) aus Nordrhein-Westfalen befand sich ebenfalls in der Nähe auf einem Hochsitz um Wild, welches aus dem Feld kommt, zu erlegen. Während der Mäharbeiten lief eine Bache mit Frischlingen aus dem Raps, auf welche der Jäger schoss. Kurze Zeit später hielt der Traktor-Fahrer. Er wies Verletzungen auf, sodass ihm durch andere Anwesende aus dem Traktor geholfen werden musste und die Rettungsleitstelle informiert wurde. Ein Rettungshubschrauber brachte den 42-Jährigen aus der Gemeinde Gingst mit lebensbedrohlichen Verletzungen ins Krankenhaus. Im Rahmen der Ermittlungen durch die Kriminalpolizei wird nun u. a. geprüft, ob die Verletzungen durch einen Querschläger verursacht wurden.
Polizei warnt vor Umgang mit Softair-Waffen in der Öffentlichkeit
Stralsund. Am Nachmittag des 6. März 2013 kam es gegen 15.45 Uhr zu einem Polizeieinsatz in einer Parkanlage im Kieler Ring in Stralsund. Grund des Einsatzes war der nicht zulässige Umgang mit Softair-Waffen durch Kinder im Alter zwischen 13 und 14 Jahren in der Öffentlichkeit.
Im Rahmen einer Streifenfahrt fiel Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund zunächst in einem Gebüsch eine Person auf, welche eine Clownsmaske und Handschuhe trug sowie einen pistolenähnlichen Gegenstand in der Hand hielt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Person um einen 13-Jährigen und bei dem pistolenähnlichen Gegenstand um eine Softair-Waffe handelte. Der Junge gab an, dass er und seine Freunde mit den Softair-Waffen im Park spielten. Nachdem die Einsatzkräfte auch mit den anderen Jungen Kontakt aufgenommen hatten, wurden insgesamt drei Softair-Pistolen sowie zwei Softair-Maschinenpistolen sichergestellt.
Die Polizei möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hinweisen, dass es verboten ist Anscheinswaffen (zu welchen auch Softair-Waffen zählen) in der Öffentlichkeit zu führen. Dieses stellt einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar. Hinzu kommt, dass derartige Waffen von Außenstehenden oft nicht als Spielzeug erkannt werden und somit die Träger dieser Waffen die Gefahr einer Putativnotwehrlage provozieren.