Mehrere Trunkenheitsfahrten festgestellt

Grimmen/Stralsund (ots). In den letzten 24 Stunden wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Stralsund drei Trunkenheitsfahrten festgestellt und die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dazu aufgenommen. So stellten die Grimmener Polizeibeamten einen Fahrradfahrer und einen Fahrzeugführer eines VW-Transporters unter dem Einfluss von Alkohol fest. Gegen 20:30 Uhr stoppten sie einen 44-jährigen Deutschen auf seinem Zweirad in Abtshagen, der durch eine unsichere Fahrweise auf sich aufmerksam machte. Ein Atemalkoholtest ergab bei dem aus der Region stammenden Mann einen Wert von 1,73 Promille.

Gegen 23:30 Uhr stellten die eingesetzten Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen bei einem 20-jährigen, deutschen Fahrer eines VW Transporters Atemalkohol fest. Der aus der Region Demmin stammende junge Mann war auf der Bundesstraße 194 in Richtung Poggendorf unterwegs. Kurz hinter der Autobahnüberführung verlor der 20-Jährige offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam von der Straße ab, als er nach eigenen Angaben Wild auswich. Er prallte anschließend gegen einen Baum und kam im Straßengraben zum Stehen. Bei dem Unfall wurde der VW-Fahrer leicht verletzt. Das Fahrzeug war im Anschluss nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Eine Atemalkoholkontrolle ergab bei dem 20-Jährigen einen Wert von 0,68 Promille.

Gegen 21:00 Uhr fiel den Beamten des Polizeihauptrevieres Stralsund ein 50-jähriger Deutscher auf seinem Fahrrad auf. Auch er wirkte unsicher in seiner Fahrweise auf dem Grünhufer Bogen in Stralsund. Sein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,82 Promille.

In allen drei Fällen schlossen sich bei den Männern jeweils eine Blutprobenentnahme zur Beweismittelsicherung an. Des Weiteren wurde die Führerscheinstelle über die Vorfälle informiert. Der Führerschein des 20-jährigen Transporter-Fahrers wurde darüber hinaus beschlagnahmt. Die Ermittlungen zum Verdacht der Trunkenheitsfahrt wurden gegen die drei Tatverdächtigen ebenfalls aufgenommen.

Die Polizeiinspektion Stralsund weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Alkohol mit zu den Hauptunfallursachen für Verkehrsunfälle mit Personen- und schweren Sachschäden zählt. Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Landkreis Vorpommern-Rügen insgesamt 85 Verkehrsunfälle dieser Art, bei denen Alkohol am Steuer eine Rolle spielte. Ein Jahr davor waren es 65 Fälle.

Um die Zahlen derartiger Verkehrsunfälle mit Personen- und schweren Sachschäden zu verringern, hält die Polizeiinspektion Stralsund weiter an ihrer Verkehrssicherheitsarbeit als eine ihrer Schwerpunktaufgaben fest. Insbesondere die Anhaltekontrollen bei Verkehrsteilnehmern sollen dazu dienen, die Fahrzeugführer hinsichtlich ihrer Verantwortung im Straßenverkehr zu sensibilisieren, um so das Risiko für Leib und Leben aller Verkehrsteilnehmer zu minimieren und Verkehrsunfälle zu verhindern.

Zusammenfassung von Verkehrsverstößen im Landkreis Vorpommern-Rügen

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). In den vergangenen Tagen stellten die Polizeibeamten im Landkreis Vorpommern-Rügen einige Verkehrsverstöße fest. So beobachtete ein aufmerksamer Bürger am 30.04.2020 gegen 17:30 Uhr, wie ein PKW Ford beim Verlassen einer Tankstelle in Tribsees die Bordsteinkante touchierte und verständigte daraufhin die Polizei. Der 66-jährige Fahrzeugführer konnte mit dem leicht beschädigten PKW an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Eine Atemalkoholmessung bei dem Mann ergab einen Wert von 2,08 Promille.

In Sassnitz wurde am 02.05.2020 gegen 12:00 Uhr ein 24-Jähriger mit einem PKW Mercedes-Benz kontrolliert, nachdem er nach gegenwärtigem Kenntnisstand zuvor die Verbindungsstraße zwischen Dargast und der Straße Am Kreidebruch befahren hatte. Eine Atemalkoholüberprüfung im Rahmen der Verkehrskontrolle lieferte ein Ergebnis von 1,58 Promille bei dem Mann aus dem Landkreis-Vorpommern-Rügen.

In beiden Fällen entnahm ein Arzt den alkoholisierten Fahrzeugführern eine Blutprobe. Beide Führerscheine wurden durch die Polizeibeamten sichergestellt. Die Männer müssen sich nun wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.

Am 01.05.2020 gegen 2:30 Uhr stoppten Beamte vom Polizeirevier Barth in der Barther Straße in Löbnitz einen PKW Mitsubishi. Beim 25-jährigen Fahrzeugführer ergab sich während der Kontrolle der Verdacht, dass er vermutlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht. Ein Drogenvortest verlief positiv auf THC. Auch hier schloss sich eine Blutprobenentnahme an und die Fahrt war beendet. Sollte sich der Verdacht bestätigen muss der 25-Jährige aus Ribnitz-Damgarten mit einer Geldbuße in Höhe von 500 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot sowie der Eintragung von zwei Punkten in der Verkehrssünderkartei in Flensburg rechnen. In Stralsund befuhr ein 21-jähriger Syrer am 02.05.2020 gegen 9:45 Uhr im Knieperdamm den Gehweg mit einem Elektroroller. Bei einer Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist und das Führen dieses Rollers im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig ist. Außerdem befand sich an dem Elektroroller ein Versicherungskennzeichen, das nicht für dieses Fahrzeug ausgegeben war. Dem in Stralsund wohnhaften Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt und ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Ähnlich erging es einem 50-Jährigen am 03.05.2020 gegen 16:00 Uhr in Barth. Er befuhr den Radweg in der Chausseestraße, als Polizeibeamte auf ihn aufmerksam wurden. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass der Elektroroller nicht mit einem erforderlichen Versicherungskennzeichen versehen war und kein Versicherungsschutz vorlag. Die Fahrt war an dieser Stelle beendet und der 50-Jährige aus der Region muss sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.

Fahrzeugführer mit mehr als drei Promille verursacht Verkehrsunfall

Stralsund (ots). Am 26.04.2020 gegen 17:20 Uhr riefen gleich mehrere Bürger bei der Polizei an und teilten mit, dass in der Greifswalder Chaussee in Stralsund ein PKW Citroen auffällig fährt. Auf einem Tankstellengelände stellten Beamte vom Polizeihauptrevier Stralsund das genannte Fahrzeug dann fest. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen war der 36-jährige Fahrzeugführer aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen mit dem Pkw zuvor gegen einen Müllbehälter auf dem Tankstellengelände gestoßen und hatte hierbei einen Sachschaden in Höhe von circa 100 Euro verursacht.

Bei der Verkehrsunfallaufnahme bemerkten die Beamten erheblichen Alkoholgeruch bei dem Deutschen. Eine entsprechende Atemalkoholüberprüfung ergab einen Wert von 3,22 Promille. Ein Arzt entnahm dem Mann eine Blutprobe. Seinen Führerschein stellten die Beamten sicher. Zum Unfallzeitpunkt befanden sich in dem PKW auch die Lebensgefährtin sowie drei Kinder im Alter von zwölf, sechs und zwei Jahren. Das Jugendamt erhielt Kenntnis von diesem Sachverhalt. Gegen den 36-Jährigen ermittelt die Kriminalpolizei nun wegen des Verdachts des Vollrausches sowie des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr.

Geschwindigkeitsüberschreitungen auf der B96

Stralsund/Grimmen (ots). Am Wochenende vom 24.04.2020 bis zum 26.04.2020 führten die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Grimmen wieder Geschwindigkeitsmessungen auf der B 96, dem Baustellenabschnitt B105/B96 sowie mit dem Videowagen durch. Die Ergebnisse und gemessenen Geschwindigkeiten sind erschreckend hoch. Die Beamten stellten im vorgenannten Baustellenbereich, in dem die derzeit zugelassenen Höchstgeschwindigkeit 60 km/h beträgt, am Freitag in den Abendstunden 193 Fahrzeuge fest, die zu schnell unterwegs waren. 26 Fahrer/innen befinden sich damit im Bußgeld- und 167 im Verwarngeldbereich. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 107 km/h. Am Samstag wurden an gleicher Stelle weitere 233 Fahrzeuge geblitzt, von denen sich 44 im Bußgeld- (mehr als 21 km/h schneller als erlaubt) und 209 im Verwarngeldbereich befinden. Hier waren zwei Fahrzeugführer mit je 109 km/h Spitzenreiter. Am Sonntag lösten wiederum 172 Fahrzeuge das Geschwindigkeitsmessgerät aus. 34 Mal sind die Verstöße mit einem Bußgeld und 138 Mal mit einem Verwarngeld bewährt. Der schnellste gemessene Pkw fuhr abermals 107 km/h.

Ebenfalls am Sonntag kam es auf der B 96 zwischen den Anschlussstellen Brandshagen und Miltzow (Höhe Schönhof) bei erlaubten 100 km/h zu 23 Geschwindigkeitsüberschreitungen (6 – Bußgeld / 17 – Verwarngeld). Zusätzlich zu den stationär aufgebauten Messgeräten war am Wochenende auch der Videowagen unterwegs. Die herausragenden Überschreitungen sind auf der B 96 mit 172 km/h, 156 km/h, und 150 km/h bei erlaubten 100 km/h zu benennen. Von den genannten Verstößen werden zehn Fahrzeugführer/innen mit einem Fahrverbot rechnen müssen. Im Hinblick auf die ab dem 28.04.2020 geltenden Veränderungen der Straßenverkehrsordnung sei hier noch einmal der Hinweis angefügt, dass unter anderem Geschwindigkeitsverstöße teilweise mit mehr Punkten, einem „schnelleren“ Fahrverbot bzw. höheren Bußgeldern geahndet werden.

Diverse Verkehrsverstöße im Bereich Barth festgestellt

Barth (ots). Die Beamten vom Polizeirevier Barth hatten am vergangenen Wochenende allerlei zu tun. In der Nacht von Freitag (24.04.2020) zu Samstag (25.04.2020) stellten sie drei Fahrzeugführer unter Einwirkung von Alkohol fest. Den Anfang machte Freitagabend gegen 20:15 Uhr ein 38-jähirger Barther, welcher im Rahmen einer Geschwindigkeitskontrolle in Barth kontrolliert wurde, weil er mit seinem PKW VW zu schnell fuhr (65 km/ bei erlaubten 50 km/h). Während dieser Kontrolle fiel den Beamten Alkoholgeruch auf. Ein anschließender Vortest ergab 0,8 Promille.

In Oldendorf bei Altenpleen stellten die Beamten gleich zwei Fahrzeuge fest, dessen aus dem Bereich stammende Fahrer unter Einwirkung von Alkohol standen. Dabei hatte ein 39-jähriger Betroffener, der mit einem PKW Audi unterwegs war, 1,06 Promille und ein 40-jähriger Betroffener, welcher mit einem PKW VW angetroffen wurde, 0,62 Promille.

Gegen alle drei Personen wurden entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Regelsatz sieht hier im Grundtatbestand 500 Euro Geldbuße, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot vor. Die Führerscheinstelle wurde entsprechend verständigt.

Am Samstag (25.04.2020) gegen 15:45 Uhr stellten die Beamten im Rahmen einer Verkehrskontrolle in Barth einen 26-jährigen Barther mit einem PKW Mercedes-Benz fest, welcher unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu stehen schien. Ein entsprechender Drogenvortest auf Urinbasis reagierte positiv auf THC und Amphetamin. Es folgten eine Blutprobenentnahme zur Beweissicherung und die Verständigung der Führerscheinstelle. Der Betroffene wurde entsprechend belehrt.

Am Sonntag (26.04.2020) gegen 20:35 Uhr wurde der 26-jährige Barther erneut fahrend angetroffen, dieses Mal in Velgast. Einer beabsichtigten Verkehrskontrolle entzog er sich zunächst durch Flucht. Entsprechende Anzeigen wurden gefertigt. Gegen 23:35 Uhr wurde er abermals fahrend angetroffen, dieses Mal bei Saal. Hier flüchtete er erneut, konnte aber nach kurzer Nacheile gestellt werden. Der Drogenvortest verlief abermals positiv, sodass erneut eine Blutprobenentnahme erfolgte. Erschwerend kamen dieses Mal die Flucht vor der Verkehrskontrolle und das Missachten der Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten hinzu, sodass nunmehr der Verdacht einer Straftat gegeben war, was die Beschlagnahme von Führerschein und Sicherstellung von Fahrzeugschlüssel zur Folge hatte, um die Begehung weiterer Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen übernommen. In diesem Zusammenhang werden Zeugen oder gar Geschädigte aus dem Bereich Velgast, die den Vorfall beobachtet haben, gebeten sich bei der Polizei in Barth unter Tel. 038231/6720 zu melden.

Am Freitagabend (24.04.2020) gegen 21:10 Uhr befuhr ein 21-Jähriger aus Zingst die L 21 aus Richtung Wieck kommend in Fahrtrichtung Born. Dabei überschritt er die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h teilweise erheblich, indem er mit bis zu 140 km/h unterwegs war. Die Beamten entschlossen sich daraufhin den Pkw Mercedes zu kontrollieren, insbesondere als er in der Ortslage Born (innerorts erlaubt 50 km/h) seine Geschwindigkeit nicht reduzierte und mit jenen 140 km/h weiterfuhr. Den Fahrzeugführer erwarten im Grundtatbestand 480 Euro Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 3 Monate Fahrverbot. Da es sich um einen Fahranfänger handelte, der sich noch in der Probezeit befand, erwarten ihn zudem eine Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar verbunden mit Kosten in Höhe von circa 500 Euro.

Person im Gleisbett – Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

Ribnitz-Damgarten (ots). Am Abend des 23.04.2020 kurz vor 18:00 Uhr wurden die Beamten des Polizeirevieres über eine Person informiert, die sich im Gleisbett der Bahnsteige des Bahnhofes Ribnitz-Damgarten befand. Verletzt wurde niemand. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde ein Mann durch eine Mitarbeiterin der Bahnaufsicht im Gleisbett entdeckt. Dieser Mann hielt sich im Bereich des Bahnsteiges auf, auf dem kurz darauf ein ICE einfuhr. Die männliche Person, bei dem es sich um einen 59-jährigen Deutschen aus dem Bereich Marlow handelt, wurde vor Ort von der Hinweisgeberin festgehalten, sodass diese an die Polizeikräfte übergeben werden konnte. Der 59-Jährigen wurde des Platzes verwiesen und über die Gefahren auf Gleisanlagen belehrt – zudem wurde die Strafanzeige wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr gefertigt. Die Ermittlungen dazu wurden aufgenommen. Der Bahnverkehr bzw. der ICE wurden trotz der unmittelbaren Gefahr nicht beeinträchtigt. Aufgrund der Gefahren, die bei Betreten der Bahnanlagen entstehen können, werden hier noch einmal Hinweise gegeben, die beachtet werden müssen. Denn Züge durchfahren mitunter Bahnhöfe mit hohen Geschwindigkeiten. Sie können Hindernissen nicht ausweichen und haben einen sehr langen Bremsweg. Gerade ICE nähern sich fast lautlos. Ein elektrisch betriebener Zug – selbst mit über 200 Stundenkilometern – ist für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er bereits vorbeifährt! Bahnen fahren auch außerhalb des ausgehängten Fahrplanes und können ein Gleis in beide Richtungen befahren.

Verkehrskontrolle deckt Fahren ohne Fahrerlaubnis auf

Tribsees (ots). Am Nachmittag des 22.04.2020 kontrollierten die Beamten des Polizeirevieres Grimmen einen Fahrer eines Kleinkraftrades in Tribsees. Gegen den Mann wurde jetzt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. So zogen die Beamten den 63-jährigen Deutschen gegen 15:30 Uhr zum Zwecke einer Verkehrskontrolle in der Sülzer Chaussee in Tribsees aus dem Verkehr. Der aus der Region Grimmen stammende Mann war mit einem Moped der Marke Baotian unterwegs, für welches eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (49 Kubikzentimeter Hubraum) angegeben ist. Damit hätte der 63-Jährige den kontrollierenden Beamten eine Fahrerlaubnis mindestens der Klasse AM vorweisen müssen. Der Mopedfahrer gab allerdings an, nicht im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis zu sein. Daraufhin wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und die Führerscheinstelle über den Fall verständigt.

Verkehrskontrolle deckt gleich mehrere Verstöße auf

Barth (ots)- Bei einer Verkehrskontrolle am Mittag des 21.04.2020 deckten die Beamten des Polizeirevieres Barth gleich mehrere Verkehrsverstöße auf. So kontrollierten sie gegen 11:50 Uhr einen Pkw BMW auf der Bundesstraße 105 bei Martenshagen, als ein Pkw VW Passat vorbeifuhr, dessen Insassen (zwei 21 und 30 Jahre alter Barther) den Beamten bekannt waren. Die Beamten kontrollierten daraufhin diese beiden Männer. Dabei ergab sich der Verdacht, dass der 21-jährige Deutsche ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln den Pkw VW Passat im öffentlichen Straßenverkehr führte. Ein Drogenvortest reagierte bei dem 21-Jährigen positiv auf THC und Amphetamin, weshalb bei dem jungen Mann zur Beweismittelsicherung eine Blutprobe im Krankenhaus in Ribnitz-Damgarten entnommen wurde. Gegen 14:30 Uhr trafen die Barther Beamten den Pkw VW Passat erneut im Bereich Divitz-Spoldershagen an. Dieses Mal saß jedoch ein 25 Jahre alter Deutscher am Steuer, der auch die Papiere zum Fahrzeug vorzeigen konnte. Bei der Überprüfung des Fahrers konnten keinerlei Mängel festgestellt werden. Das Fahrzeug wies allerdings zahlreiche Umbauten auf, die nicht ordnungsgemäß zugelassen waren, weshalb damit die Betriebserlaubnis für den Pkw VW Passat erloschen war. Die Beamten setzten den Passat außer Betrieb, untersagten dem 25-Jährigen die Weiterfahrt und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Der 21-Jährige wurde nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen im Krankenhaus nach Hause entlassen. Er muss sich nun wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Straßenverkehrs- sowie Betäubungsmittelgesetz verantworten.

Trunkenheitsfahrten und weitere Feststellung am vergangenen Wochenende

Stralsund, Barth, Sassnitz, Grimmen (ots). Vom 17.04.2020 bis zum 19.04.2020 stellten die Beamten im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund mehrere Verkehrsverstöße unter anderem in Groß Kordshagen, Glowe und Stralsund fest. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.

In Groß Kordshagen kam es am Freitagabend (17.04.2020) auf der L 21 während eines Überholvorganges zu einem Verkehrsunfall mit einer Sattelzugmaschine und einem Sprinter der Marke Daimler. Verletzt wurde weder der 58-jährige deutsche Fahrer des Sattelschleppers noch der 60-jährige deutsche Sprinter-Fahrer, bei dem ein Schaden von etwa 550 Euro entstand. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob hier ein Fall von Unfallflucht vorliegt, denn erst im Nachgang konnte der 58 Jahre alte Fahrer zum Sachverhalt befragt werden.

Am 18.04.2020 gegen 8:00 Uhr rangierte und parkte ein 82-jähriger deutscher Pkw-Fahrer in Glowe rückwärts in eine Zufahrt. Dabei stieß er gegen den Zaun des Nachbargrundstücks und beschädigte (Schaden ca. 350 Euro) diesen. Wenig später entfernte sich der Fahrzeugführer unerlaubt vom Unfallort. Ein Zeuge, der den Unfall beobachtete, informierte die Beamten des Polizeirevieres Sassnitz. Diese stellten den 82-Jährigen zur Rede und führten einen Atemalkoholtest, der einen Wert von 1,22 Promille ergab, durch.

Am Abend des gleichen Tages gegen 18:30 Uhr stellten die Beamten des Polizeihauptrevieres Stralsund zum wiederholten Male einen 41-jährigen deutschen Radfahrer im Ehm-Welk-Weg, der unter dem Einfluss von 1,97 Promille Alkohol stand. Bereits am Vorabend (17.04.2020) wurde dieser mit 2,17 Promille gestoppt, da er zuvor eine rot-signalisierende Lichtzeichenanlage überfuhr.

In den beschriebenen Fällen wurde den betroffenen Personen das weitere Führen eines Fahrzeugs zunächst untersagt, eine Blutprobe entnommen, der Führerschein in einem Fall sichergestellt, die zuständige Führerscheinstelle informiert sowie Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt bzw. der Verkehrsunfallflucht erstattet.

„Schnelle“ Messungen konnten die Kollegen des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen zwischen den Anschlussstellen Brandshagen und Miltzow durchführen. Am Samstagabend wurden insgesamt 18 Geschwindigkeitsverstöße im Verwarn- und Bußgeldbereich festgestellt. Der oder die schnellste Fahrzeugführer/in eines Pkw befuhr die B 96 (Rügenzubringer) mit 179 km/h bei erlaubten 100 km/h. Dem oder der noch zu ermittelnden Fahrer/in erwartet ein Bußgeld in Höhe von 600 Euro, zwei Punkten im Flensburger Register sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Auch am Sonntagabend gab es Überschreitungen der Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h. An gleicher Stelle waren es 22 Verstöße an der Zahl – mit einem Spitzenreiter von 147 gemessenen Kilometern in der Stunde. Hier drohen dem Fahrer bzw. der Fahrerin ein Bußgeld von 160 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot.

Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem „Hoverboard“ in Bergen auf Rügen

Bergen auf Rügen (ots)- Am 15.04.2020 gegen 20:50 Uhr stellten Polizeibeamte in der Feldstraße in Bergen auf Rügen eine Jugendliche fest, die ein sogenanntes „Hoverboard“ im öffentlichen Straßenverkehr führte. Die Beamten kontrollierten die 16-jährige deutsche Fahrzeugführerin von der Insel Rügen und stellten dabei fest, dass das „Hoverboard“ keine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr besaß. Aus diesem Grund wurde der 16-Jährigen die Weiterfahrt untersagt. Außerdem leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, des Verstoßes gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und darüber hinaus wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein.

In diesem Zusammenhang möchte die Polizei darauf hinweisen, dass Self-Balance-Scooter zwar in der Regel unproblematisch erworben werden können, sie aber in der Regel nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Einige Verkäufer weisen darauf auch explizit hin. Da die Scooter meist mit einem Elektromotor ausgestattet sind und über eine bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h verfügen, werden sie rechtlich als Kraftfahrzeug eingestuft. Zum Führen im öffentlichen Straßenverkehr müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Eine behördliche Erlaubnis der zuständigen Behörde, also eine
    Zulassung,
  • ein Versicherungsvertrag für die Abdeckung von Personen- und
    Sachschäden sowie sonstigen Vermögensschäden und
  • der Fahrzeugführer muss mindestens im Besitz der Fahrerlaubnis
    der Klasse B sein.

Einer Inbetriebnahme eines „Hoverboards“ außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs (z.B. auf dem Privatgrundstück) steht aus rechtlicher Sicht nichts entgegen.