Nachmeldung: Angeblicher Polizist als Spendensammler

Stralsund. Am 15.03.2017 wurde bei der Stralsunder Polizei angezeigt, dass ein angeblicher Polizist telefonisch Spenden für eine Präventionsbroschüre sammeln würde. Im Rahmen der Ermittlungen der Kriminalpolizei in Grimmen konnte dieser Fall nun aufgeklärt werden. Bei dem Mann, der als Spendensammler wahrgenommen wurde, handelt es sich um einen legitimierten Mitarbeiter eines Verlages, der für eine Präventionsbroschüre mit dem Titel „Tatort Schule“ Mittel einwirbt. Die Broschüren werden unter anderem über die Anzeigenwerbung örtlicher Gewerbetreibender finanziert. Auch wenn es sich in diesem Fall nicht um einen Betrug handelte, appelliert die Polizei, sensibel mit Zahlungsaufforderungen durch fremde Personen oder Firmen umzugehen. Bei Zweifeln sollte bei der örtlichen Polizeidienststelle nachgefragt werden.

Versuchter Betrug mittels falschen Flyers in Binz

Binz (Vorpommern-Rügen). In der vergangenen Woche wandte sich ein 79-jähriger Mann aus Binz an die Sassnitzer Polizei und erstattete eine Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges. Ausgangspunkt war ein Prospekt in seinem Briefkasten, auf dem eine scheinbar existierende Firma die Reinigung von Wohnungen und Möbelstücken anbot. Der Mann rief die auf dem Flyer angegebene Hotline an. Noch am selben Tag erschien ein angeblicher Firmenmitarbeiter, der für die Komplettreinigung der Wohnung sowie Möbel 1.000 Euro in bar im Voraus verlangte. Mit dem Hinweis, dass der 79-Jährige so viel Geld momentan nicht im Haus habe, wollte der „Mitarbeiter“ am Folgetag wiederkommen. Das machte den Binzer stutzig. Er recherchierte selbst nach der angeblichen Firma, die ihren Sitz in Bergen haben sollte und fand heraus, dass es diese nicht gibt. Das Gewerbeamt in Bergen bestätigte, dass es keine derartige Firmenniederlassung in Bergen gibt. Daraufhin stornierte der 79-jährige Mann den Auftrag und erstattete später die Anzeige bei der Polizei. Ihm ist kein finanzieller Schaden entstanden.

Angeblicher Polizist als Spendensammler

Stralsund. Am 15.03.2017 wurde bei der Stralsunder Polizei eine Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges sowie Amtsanmaßung aufgenommen. Ein angeblicher Polizist meldete sich telefonisch bei einer 47-jährigen Frau aus Stralsund und gab vor, Spendengelder für eine Präventionsbroschüre zu sammeln. Da die Frau im Vorfeld von einer Bekannten, die einen ähnlichen Anruf erhielt, gewarnt wurde, kam es zu keinem finanziellen Schaden. Die Stralsunderin erstattete eine Anzeige bei der Polizei.

Betrugsversuch mit Gewinnversprechen

Saal, Zingst (Vorpommern-Rügen). Am Vormittag des 07.03.2017 erhielt ein älteres Ehepaar aus der Gemeinde Saal einen Anruf von einer unbekannten Frau. Im Zusammenhang mit der Einlösung eines Gewinns in Höhe von 35.000 Euro sollten die Eheleute Gutscheine im Wert von 9.000 Euro kaufen. Der 72-jährige Mann wollte die Gutscheine in einer Tankstelle in Ribnitz-Damgarten erwerben. Offenbar hat der Umstand, dass in der Tankstelle keine Gutscheine in dem geforderten Wert vorrätig waren, die Eheleute vor einem größeren Schaden bewahrt. Ein aufmerksamer Mitarbeiter der Tankstelle, dem das Ehepaar von dem in Aussicht stehenden Gewinn berichtete, informierte die Polizei.

Ebenfalls mit einem Gewinnversprechen in Höhe von 30.000 Euro wollten unbekannte Personen am 02.03.2017 von einen 63-jährigen Mann aus Zingst 900 Euro ergaunern. Zunächst erhielt der Mann telefonisch die Anweisung, 900 Euro an einen Geldboten zu übergeben. In einem weiteren Telefonat wurde der 63-Jährige dann aufgefordert, Steam Cards im Wert von 900 Euro zu erwerben. Der Zingster ging nicht auf die Forderungen ein und informierte die Polizei.

Betrugsversuch mit gefälschter Rechnung misslungen

Stralsund. Am 08.02.2017 erstattete ein 48-Jähriger bei den Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund eine Anzeige wegen des Verdachts des versuchten Betruges. Durch einfache Informationssammlung ist eine Betrugsmasche in Stralsund fehlgeschlagen. Als der 48 Jahre alte Mann eine zunächst echt wirkende Mahnung eines Mobilfunkanbieters aus dem Briefkasten holte, staunte dieser nicht schlecht. Es sei die letzte Mahnung zu einem bestehenden Vertrag, dessen Rechnung nun über 100 Euro betrage und innerhalb der nächsten drei Tage beglichen werden müsse. Die Mahnung, mit Zahlungsmöglichkeiten vorn und angeblich offenen Beträgen auf der Rückseite beschrieben, schien glaubwürdig. Da sich jedoch der Stralsunder sicher war, alle Rechnungen bezahlt zu haben, erkundigte er sich beim Kundenservice seines Mobilfunkanbieters. In dem Telefongespräch stellte sich schnell heraus, dass es derzeit keine unbezahlten Rechnungen gebe und die Mahnung offenbar eine Fälschung ist. Mit diesen Informationen begab sich der 48-Jährige zur Polizei und erstattete richtigerweise eine Anzeige.

Finanzieller Schaden durch Internetbetrug in Barth

Barth (Vorpommern-Rügen). Am 07.02.2017 erschien ein Ehepaar im Polizeirevier Barth und erstattete eine Anzeige wegen Betruges. Der finanzielle Verlust liegt im fünfstelligen Bereich. Ein Ehepaar aus Barth (62 und 58 Jahre) wollte sich offenbar finanziell absichern und erkundigte sich auf einer scheinbar rechtskonformen Internetseite nach Gold bzw. Goldstücken. Am 02.02.2017 entschlossen sich die beiden, einige Goldbarren zu je 50 Gramm im Wert von mehreren zehntausend Euro zu bestellen. Der entsprechende Betrag wurde auf ein Konto überwiesen. Mit einer übermittelten Bestellnummer sollte die Sendung über das Internet immer verfolgt werden können. Doch es erschien wiederholt dieselbe Meldung, dass die Ware nicht versandt wurde, da der Betrag noch nicht eingegangen wäre. Der Anbieter war für Nachfragen weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen, weshalb das Ehepaar zu der Internetseite recherchierte und feststellen musste, dass es sich wohl um eine Betrugsseite handelt. Daraufhin wurde bei der Polizei die Anzeige wegen Betruges erstattet.

Die Polizei rät u.a. folgende Punkte bei Onlinekäufen zu beachten:

  • Vertrauen: ausschließlich seriöse Anbieter – Lassen Sie sich aussagekräftige Referenzen nachweisen.
  • Zeit: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und zum Vertragsabschluss drängen. Recherchieren Sie ausgiebig zum Anbieter bevor Sie einem Geschäft zusagen.
  • Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen.
  • Informieren: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet.
  • Sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können aber nur kurzfristig rückgängig gemacht werden, wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an Ihre Bank. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union, paysafe oder Ukash.
  • Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.

Was tun, wenn man Opfer geworden ist:

  • Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen.
  • Beweise für Ihren Online-Kauf sichern: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus.
  • Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Nur so können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.

 

„Neffe“ entwendet Bargeld aus Wohnung in Grimmen

Grimmen (Vorpommern-Rügen) Am 19.01.2017 ist eine 81-jährige Frau aus Grimmen Opfer eines Trickbetrügers geworden. Sie erstattete am frühen Nachmittag eine Anzeige wegen Diebstahls. Nach eigenen Angaben der Grimmenerin gab sich ein ihr unbekannter Mann als Neffe aus und verschaffte sich so Zugang zur Wohnung. In einem Augenblick der Unachtsamkeit entwendete der Täter die Geldbörse der 81-Jährigen mit etwa 250 Euro Bargeld und verließ die Wohnung. In einem ähnlichen Fall in Greifswald ist ein Ehepaar um ca. 400 Euro betrogen worden, nachdem sich ebenfalls ein „Neffe“ vorstellte und so in die Wohnung gelangte.

 

Rentnerin fragt mutmaßlichen Betrüger aus

Stralsund. Am Nachmittag des 21.12.2016 wurde eine Rentnerin aus Stralsund von einem vermeintlichen Polizeibeamten angerufen. Gegen 16:45 Uhr erhielt die 82-jährige Frau einen Anruf von einem unbekannten Mann, welcher sich namentlich nicht vorstellte. Er gab lediglich an, von der Kriminalpolizei zu sein. Als die 82-Jährige nach dem Namen des Mannes fragte, wiederholte dieser nur, von der Kripo zu sein. Als der angebliche Kriminalist den Namen und die Adresse der angerufenen Frau wissen wollte, sagte die 82-Jährige nichts. Der Anrufer nannte nun einen Namen und eine Adresse, um sich bestätigen zu lassen, dass er die richtige Person angerufen hat. Im Folgenden schilderte der Mann, dass es einen Unfall gegeben hätte und bei einem Straftäter eine Liste mit den Angaben der Frau gefunden worden sei. Die 82-Jährige wurde langsam misstrauisch und begann nun ihrerseits, den angeblichen Polizisten auszufragen. Das wurde dem mutmaßlichen Betrüger offenbar zu viel und er legte schließlich auf.

Die Stralsunderin hat in diesem Fall genau richtig reagiert und nicht, nur weil sich jemand als Polizeibeamter vorstellt, auf die Fragen geantwortet. Polizeibeamte stellen sich bei Anrufen immer mit ihrem Namen und ihrem Dienstgrad vor. Außerdem geben sie die Dienststelle an, von der sie anrufen. Wenn jemand Zweifel an der Richtigkeit der Angaben hat, dann sollte die genannte Dienststelle oder das nächste Polizeirevier angerufen werden. Dort können die echten Polizeibeamten sicher klären, ob es sich tatsächlich um einen Kollegen handelt.

Betrugsversuche übers Internet

Stralsund, Rügen (Vorpommern-Rügen). Am 05.12.2016 wurden bei der Polizei in Stralsund zwei Anzeigen wegen des Verdachts des versuchten Betruges erstattet.

Am 04. und 05.12.2016 gingen bei den Anzeigenerstattern zwei ähnlich gehaltene E-Mails eines angeblichen Polizisten aus Köln mit einem Absender namens „Polizeiinspektion Cyber Crime“ ein. Diese Mails enthielten keine Bargeldforderungen aber Anlagen. In der E-Mail wurde dem Empfänger mitgeteilt, dass er/sie Beschuldigte/r in einem Betrugsverfahren ist und der Anhang zu öffnen sei. Es wird davon ausgegangen, dass diese Anhänge eine Schadsoftware enthalten. Derartige E-Mails wurden offenbar im gesamten Bundesgebiet verschickt. Sie stammen nicht von der Polizei. Die Anhänge sollten nicht geöffnet und die Polizei informiert werden.

Gewinnspielbetrug in Gingst

Gingst, Bergen (Vorpommern-Rügen). Am 08.11.2016 wurde durch die Bergener Polizei eine Anzeige wegen versuchten Betruges aufgenommen. Ein finanzieller Schaden ist der Anzeigenerstatterin nicht entstanden.

Bereits am 03.11.2016 erhielt die 52-jährige Anzeigenerstatterin den ersten von mehreren Anrufen auf ihr Handy. Bei diesem Telefonat meldete sich ein angeblicher Mitarbeiter der Landesbank Berlin und gab der Gingsterin vor, sie hätte bei einem Gewinnspiel mehrere Zehntausend Euro gewonnen. Um den Gewinn ausgezahlt zu bekommen, müsse sie jedoch zuvor etwa 3.000 Euro auf ein Konto in der Türkei überweisen. Um der Geschichte die notwendige Glaubwürdigkeit zu verleihen, wurde die 52-Jährige an eine Notarin, einen Buchhalter, einen Rechtsanwalt sowie einen scheinbaren Polizisten der Polizeidienststelle in Bergen (mit Telefonnummer des Polizeihauptreviers 03838/8100) verwiesen, die allesamt eine Überprüfung durchgeführt haben wollen und die Richtigkeit des Gewinns bestätigt haben. Der Dame aus Gingst kam dies in der Zusammenfassung seltsam vor und vertraute sich einer Angehörigen an, woraufhin Anzeige erstattet wurde.

Die Polizei rät: Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt. Es ist technisch möglich, jede beliebige Telefonnummer anzeigen zu lassen – auch die 110. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben. Geben Sie am Telefon keine Details zu Ihren finanziellen Verhältnissen preis. Überweisen Sie niemals Geld an unbekannte Personen/Konten. Legen Sie einfach den Telefonhörer auf, sobald Ihr Gesprächspartner Geld von Ihnen fordert. Informieren Sie sofort die Polizei über die 110, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt. Wenn Sie Opfer geworden sind: Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.