Stralsund (ots). Am 28.04.2021 führten Kontaktbeamte des Polizeihauptreviers Stralsund gemeinsam mit Mitarbeitern vom Ordnungsamt der Hansestadt Stralsund in den Nachmittagsstunden Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Stralsunder Innenstadt durch. Gegenwärtig besteht unter anderem in der Fußgängerzone der Stralsunder Innenstadt in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Hierzu sind entsprechende Hinweise jeweils dort angebracht, wo die Fußgängerzone beginnt bzw. endet. Während der Kontrolle stellten die Einsatzkräfte vereinzelt Fußgänger fest, die keine Mund-Nasen-Bedeckung trugen. Ein Bürger zeigte sich wenig einsichtig und wollte die Einsatzkräfte zunächst ignorieren. Letztlich wurden seine Personalien ermittelt, er wurde belehrt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige eingeleitet.
Leider sind sowohl die Einsatzkräfte der Polizei als auch die Mitarbeitenden der Ordnungsämter immer wieder erheblicher Kritik und Anfeindungen ausgesetzt. Dabei erfolgen die Kontrollen im Interesse des Allgemeinwohls und dienen letztlich dem Ziel, der Ausbreitung des Corona-Virus konsequent entgegenzuwirken. Dieses Ziel lässt sich nur erreichen, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die geltenden Vorschriften hält. Polizei und Ordnungsamt waren am Ende der Kontrolle insgesamt zufrieden, denn die meisten Bürger hatten Verständnis für die getroffenen Maßnahmen, die vorrangig dem Gesundheitsschutz dienen sollen. Insgesamt fertigten die Kontrollierenden zwei Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die derzeit gültige Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern und fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen, weil Bürger die Fußgängerzone unerlaubt mit dem Fahrrad bzw. einer sogar mit dem PKW befahren haben.
Zukünftig sind regelmäßig gemeinsame Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt in der Hansestadt Stralsund geplant. Alle Bürger werden in diesem Zusammenhang nochmals gebeten, sich an die derzeitigen Regelungen zu halten und Verständnis für die durchgeführten Kontrollen aufzubringen.