Stralsund (ots). Seit Monaten finden in der Stralsunder Innenstadt die sogenannten Montagsspaziergänge statt, die bis vor einigen Wochen stets als Versammlung bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldet worden sind. Aktuell wird in sozialen Netzwerken bzw. Internetplattformen weiterhin dazu aufgerufen, gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu demonstrieren und in diversen Städten in Mecklenburg-Vorpommern auf die Straße zu gehen, darunter auch in Stralsund. Anmeldungen für Versammlungen gab es in den letzten Wochen in der Hansestadt jedoch nicht mehr.
Am heutigen Montagabend (25.01.2021) führten Beamte vom Polizeihauptrevier Stralsund gemeinsam mit Unterstützungskräften aus anderen Behörden einen Polizeieinsatz in Stralsund durch, bei dem sie gegen 19:00 Uhr auf dem Alten Markt auf eine Gruppe von neun Personen trafen. Die Personen versammelten sich um einen Rollstuhl, in dem eine Puppe saß und zündeten dazu eine Kerze an. Erneut verneinten die Anwesenden, eine Versammlung abhalten und ebenso wenig anmelden zu wollen. Nach Rücksprache mit einem Mitarbeiter der Versammlungsbehörde wurde das Auftreten dieser Personengruppe durch die Polizei als nicht zulässige Versammlung und weiterhin als unerlaubte Ansammlung im öffentlichen Raum im Sinne der Corona-Landesverordnung MV gewertet. Ausnahmetatbestände konnten für die Anwesenden nicht begründet werden, weshalb die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten. Außerdem wurde den neun Personen ein Platzverweis erteilt.
Die Polizei appelliert an dieser Stelle noch einmal an die Bürgerinnen und
Bürger: Im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus ist das Gebot der Stunde, seine Kontakte zu beschränken. Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken. Öffentliche Ansammlungen von Menschen, die sich geplant zu einer bestimmten Zeit an einen bestimmten Ort treffen, widersprechen diesem Gedanken und sind nach der Corona-Landesverordnung MV weiterhin nicht zulässig. Auch nicht angemeldete Versammlungen sind nach dem Versammlungsgesetz nicht zulässig und stehen unter Strafe.