Stralsund (ots). Seit Monaten finden in der Stralsunder Innenstadt die sogenannten Montagsspaziergänge statt. In sozialen Netzwerken bzw. Internetplattformen wird nach wie vor dazu aufgerufen, gegen die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen zu demonstrieren und in diversen Städten in Mecklenburg-Vorpommern auf die Straße zu gehen, darunter auch in Stralsund. Wie sich das Versammlungsverhalten dieser Bürgerbewegung seit dem vergangenen Frühjahr in Stralsund entwickelt hat, wurde bereits in der Pressemitteilung vom 04.01.2021 umfassend dargestellt.
Auch am gestrigen Montagabend (18.01.2021) trafen die eingesetzten Polizeibeamten kurz nach 20:00 Uhr eine Gruppe von neun Personen auf dem Alten Markt an. Wie bereits an den zurückliegenden Montagen verneinten die Anwesenden, eine Versammlung abhalten und ebenso wenig anmelden zu wollen. Hinsichtlich ihres Auftretens wurde die Gruppe von den Polizeibeamten als nicht zulässige Ansammlung im öffentlichen Raum im Sinne der Corona-Landesverordnung MV gewertet. Ausnahmetatbestände konnten für die Anwesenden nicht begründet werden, weshalb die Beamten entsprechende Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiteten und den Personen einen Platzverweis für den Bereich erteilten.