Barth (ots). Am 09.06.2020 wurden Beamte des Polizeirevier Barth kurz nach 22:00 Uhr auf einen Fahrradfahrer aufmerksam, welcher im Barther Stadtzentrum Schlangenlinien auf der Straße fuhr. Der 38-jährige Barther wurde durch die Beamten in der Lange Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen. Ein durchgeführter Atemalkoholvortest ergab einen Wert von 2,37 Promille. Noch während der Kontrolle fiel dem Fahrradfahrer eine mit weißem Pulver gefüllte Papiertüte aus der Hosentasche. Bei dem Pulver handelt es sich um eine betäubungsmittelähnliche Substanz, dem ersten Anschein nach Amphetamin, welches sogleich beschlagnahmt wurde. In der Folge der polizeilichen Maßnahmen wurde zur Beweissicherung eine Blutprobenentnahme durch einen Arzt durchgeführt, das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel untersagt sowie die Führerscheinstelle informiert. Der 38-Jährige muss sich nun wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.