Vierzig Einsatzanlässe im Zusammenhang mit der Durchsetzung der SARS-Cov-2-Bekämpfungsverordnung MV

Landkreis Vorpommern-Rügen (ots). In den letzten 24 Stunden sind Polizeibeamte/-beamtinnen insgesamt vierzig Mal im Zusammenhang mit der Festlegung der Landesregierung MV zur Verhinderung der Ausbreitung der Corona-Pandemie im Einsatz gewesen. Regionale Schwerpunkte gab es dabei nicht. In den meisten Fällen gingen die eingesetzten Polizeibeamten Bürgerhinweisen zu augenscheinlich unberechtigt aufhältigen Touristen nach. So wurden überwiegend abgestellte Pkw mit Kennzeichen aus anderen Bundesländern gemeldet, die die Polizisten überprüften. Aber auch Treffen von Kindern und Jugendlichen in Gruppen wurden vielfach gemeldet.

Rund die Hälfte der gemeldeten Hinweise bestätigten sich nicht. So hielten sich die betreffenden Personen mit fremden Kennzeichen berechtigt hier in der Region auf, da sie entweder hier einer Erwerbstätigkeit nachgehen, hier mit ihrem Erstwohnsitz gemeldet sind oder einen triftigen, zwingenden Grund benennen und nachweisen konnten, warum sie sich gegenwärtig hier aufhalten müssen. In sieben Fällen konnten die Polizeidienststellen den Bürgerhinweisen nicht näher nachgehen, da die Personen (angebliche Touristen, Kinder- und Jugendgruppen) nicht angetroffen werden konnten. Gleichwohl behalten die Reviere diese Hinweise weiter im Auge und gehen ihnen zu einem späteren Zeitpunkt erneut nach.

Rund ein Viertel der gemeldeten Hinweise bestätigte sich tatsächlich. Bei diesen Einsätzen wurden insgesamt acht Menschen aufgefordert, MV zu verlassen, da sie sich hier der Beurteilung nach zu touristischen Zwecken aufhielten. So wurde durch einen Hinweisgeber eine Urlauberfamilie in Garz auf Rügen gemeldet, die sich in ihrem Zweitwohnsitz aufhalten soll. Die Überprüfung der Bergener Polizeibeamten bestätigte den Verdacht des unberechtigten Aufenthalts der vierköpfigen Urlaubertruppe aus Süddeutschland. Die vier deutschen Männer und Frauen im Alter zwischen 65 und 81 Jahren wurden aufgefordert, umgehend abzureisen. Das Ordnungsamt wurde ebenfalls verständigt.

Auch im Amtsbereich Franzburg-Richtenberg trafen die Beamten des Polizeirevieres Barth nach einem Hinweis ein Ehepaar aus Hessen an, die sich entgegen der Festlegungen der Landesverordnung der SARS-VoV-2-BekämpfV MV in ihrer Zweitwohnung aufhielten. Die 62-jährige Deutsche und ihr 67-jähriger deutscher Ehemann wurden ebenfalls aufgefordert, abzureisen. In der Gemeinde Klausdorf trafen die Barther Beamten auf zwei Männer, die sich zum Angeln hier im Landkreis Vorpommern-Rügen aufhielten. Die beiden 40 und 64 Jahre alten Deutschen aus Frankfurt (Oder) wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt, dem sie bereitwillig nachkamen.

Ab den Nachmittagsstunden erhielten die Polizeidienststellen vermehrt Anrufe im Zusammenhang mit angeblichen Verstößen zum Kontaktverbot. Dies betraf überwiegend spielende Kinder und Treffen von Jugendlichen in Gruppen im öffentlichen Raum. Sieben Mal bestätigte sich der Verdacht, infolgedessen die Beamten mit den Kindern, deren Eltern und den Jugendlichen sprachen. Im Anschluss an die Belehrung erteilten die Beamten für insgesamt 27 Personen einen Platzverweis. Acht, der gemeldeten Fälle bestätigten sich hingegen nicht, da sich die angetroffenen Kinder und Jugendlichen an die festgelegten Regelungen der Kontaktbeschränkung hielten.

Auch wenn nach Expertenmeinungen der Krankheitsverlauf bei jüngeren Personen in den meisten Fällen milder verlaufen soll sowie bei Kindern und Jugendlichen die Infektionen bislang seltener sein sollen, können sie dennoch Überträger des Coronavirus sein. Deshalb weist die Polizeiinspektion Stralsund nochmals daraufhin, dass die derzeitigen Beschränkungen der SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung das große Ziel verfolgen, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Alle Eltern werden dringend gebeten, mit ihren Kindern zu sprechen. Jeder ist aufgefordert, die erlassenen Einschränkungen zum Wohle Aller einzuhalten.