Unbefugter Kfz-Gebrauch endet als Verkehrsunfall mit drei Schwerverletzten

Sellin (Vorpommern-Rügen). In den Nachtstunden des 08. Februar 2014, gegen 02:28 Uhr ereignete sich in der Seestraße/ Bundesstraße 196 in Sellin ein folgenschwerer Verkehrsunfall. Hintergrund war ein unbefugter Gebrauch eines VW. Der 53-jährige Halter des PKW gab gegenüber den Sassnitzer Polizeibeamten an, dass er vermutete, dass die 14-jährige Tochter der Familie den Autoschlüssel ohne sein Wissen an sich genommen hat. Etwa 30 Minuten nach der Anzeigenaufnahme fiel Beamten des Polizeihauptreviers Bergen der gesuchte VW auf, als er von Serams in Richtung Sellin fuhr. Die Bergener Funkwagenbesatzung versuchte mittels Anhaltesignalen den Pkw zum Zweck einer Verkehrskontrolle zu stoppen- vergebens. Höhe Lancken-Granitz postierten sich Sassnitzer Beamte mit einem Funkwagen. Der flüchtige VW raste mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit ungebremst an ihnen vorbei. Sodann fuhren beide Funkwagen im Sicherheitsabstand hinter dem VW hinterher. Die bislang unbekannten Fahrzeuginsassen begannen Gegenstände aus dem Fahrzeug in Richtung der Funkwagen zu werfen, um die Verfolgung zu unterbinden.

Der Fahrzeugführer minderte die Geschwindigkeit des VW auch nicht, als er Ortschaften passierte. In einer Rechtskurve in Sellin verlor der Pkw-Fahrer schließlich die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Fahrbahn ab, durchfuhr den Straßengraben und prallte frontal gegen einen großen Findling. In weiterer Folge kippte der VW auf die Seite. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit beschädigte er dann noch mehrere Zaunfelder bevor er zum Stehen kam. Die drei Selliner, der 20-jährige Fahrer, der 15-jährige Beifahrer und die 14-jährige Mitfahrerin erlitten schwere Verletzungen und wurden in das Stralsunder Krankenhaus gebracht. Der Fahrer hatte einen Atemalkoholwert von 0,05 Promille. Ob er unter Einfluss von Betäubungsmitteln stand, wird eine Blutanalyse zeigen. Die Drei müssen sich wegen Unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs und wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten. Andere Verkehrsteilnehmer waren nicht betroffen. Der VW musste geborgen werden. Der entstandene Sachschaden wird auf 3.000 Euro geschätzt.