Fahren ohne Fahrerlaubnis

Redebas (Vorpommern-Rügen). Am Vormittag des 1. Oktober 2013 führten Einsatzkräfte des Polizeireviers Barth in Redebas Verkehrskontrollen durch. Hierbei stellten sie 10 Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fest. Diese lagen im Verwarngeldbereich. Der Fahrer eines Fords überschritt gegen 10.30 Uhr ebenfalls die zulässige Geschwindigkeit. Während einer anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der 44-jährige Mann aus Niedersachsen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Da sich die Halterin des Pkw mit im Fahrzeug befand und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, konnte die Fahrt durch diese vorgesetzt werden. Nun ermittelt die Kriminalpolizei wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Fahrer des Pkw und gegen die Halterin wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.