Barth (Vorpommern-Rügen). Am gestrigen späteren Nachmittag wurden Einsatzkräfte des Barther Polizeireviers zur Meiningenbrücke gebeten. Dort hatten Nutzer ihre Pkw offensichtlich ohne Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer abgestellt. Die Meiningenbrücke ist für Vogelbeobachter zur Kranichsaison ein beliebtes Ausflugziel. Die prüfenden Beamten mussten letztlich sieben Fahrzeugführern eine kostenpflichtige Verwarnung aussprechen. Ähnlich sah es kurz zuvor auf der L 23 am Flugplatz Barth aus. Dort stand jedoch nur ein Fahrzeug, das den Verkehr nicht behinderte.
Bereits Montag vergangener Woche, am 8. Oktober 2012, verwarnten Einsatzkräfte des Barther Polizeireviers fünfzehn Fahrzeugführer. Diese parkten ihre Fahrzeuge im Halteverbot auf der L 213, am Kranichausblick bei Günz. Dort behinderten sie den landwirtschaftlichen Verkehr.
Ganz gewiss sind die derzeit auf den Äckern der Region und in Wassernähe zu beobachtenden Kraniche nicht so ruhelos, dass man nicht zuerst das Fahrzeug regelgerechte abstellen kann und nicht ohne Grund enthält die Straßenverkehrsordnung gleich zu Beginn den Passus der gegenseitigen Rücksichtnahme.