Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln

Stralsund. Ein nicht angelegter Gurt des Fahrers eines Mercedes-Benz führte dazu, dass Stralsunder Polizeibeamte am 12.09.2011 gegen 17:30 Uhr das Auto in der Wasserstraße anhielten und kontrollierten. Während des Gespräches fiel den Polizisten Alkohol in der Atemluft des 30-jährigen Mannes auf. 0,27 Promille zeigte das Gerät an. Nach dem Konsum von Drogen befragt, gab er an, noch nie welche genommen zu haben. Einen freiwilligen körperlichen Test lehnte der Stralsunder jedoch ab. Er bettelte immer wieder, ihn doch einfach weiterfahren zu lassen, da er sonst Ärger bekommen würde. Schließlich machte er bei den Tests mit, bestand diese jedoch nicht. Einen Urintest verweigerte er. Nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass der Staatsanwalt informiert und dieser über weitere Maßnahmen entscheiden werde, konnte der Urintest doch durchgeführt werden. Im Urin wurden THC und Amphetamine nachgewiesen. Eine Blutprobenentnahme lehnte er ab und drohte an, die Probe nur unter Zwang abzugeben. Der Staatsanwalt ordnete die Entnahme an. Bereits am 24.06.2011 gegen 23:00 Uhr konnte der Mann nach einer Verfolgung durch Stralsund gestellt werden. Auch damals führte er ein Fahrzeug unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln und Alkohol.