Lobenswertes Verhalten eines Taxifahrers führt zum Wiederauffinden eines Vermissten

Insel Rügen (ots). Ein Taxifahrer trug am 11.07.2022 durch sein vorbildliches Verhalten zu einem schnellen und vor allem erfolgreichen Ende einer Vermisstensuche bei. Was war passiert? Etwa gegen 20:30 Uhr meldete sich im Polizeirevier Sassnitz eine Urlauberin, die ihren Vater vermisste. Der 71-jährige Mann blieb zunächst allein in der Ferienwohnung in Groß Zicker. Als die Tochter und der Rest der Familie gegen 18:30 Uhr vom Strand zurückkehrten war der 71-Jährige verschwunden. Nach einer eigenen erfolglosen Suche nach dem Senior verständigte die Tochter gegen 20:30 Uhr telefonisch die Polizei.

Etwa zeitgleich meldete sich ein Taxifahrer über den Notruf bei der Polizei und teilte mit, dass er am Busbahnhof in Bergen auf Rügen von einem älteren Mann angesprochen und gebeten wurde ihn nach Bremen zu fahren. Diese Taxifahrt hätte laut seiner Aussage mehr als 1.000 Euro gekostet. Da der Mann ihm etwas verwirrt vorkam und auch kein Gepäck bei sich hatte informierte er die Polizei. Es stellte sich heraus, dass es sich um den 71-jährigen Vermissten handelte. Rettungskräfte brachten den Mann zunächst ins Bergener Krankenhaus, wo er später durch Familienangehörige abgeholt werden konnte. Wie genau der Mann von Groß Zicker nach Bergen auf Rügen kam, konnte zunächst nicht geklärt werden. Die Polizei bedankt sich bei dem Taxifahrer, der durch sein vorbildliches Handeln eine groß angelegte Vermisstensuche verhindert hat und dazu beitrug, dass der 71-Jährige schnell zu seiner Familie zurückkehren konnte.

Diebe haben es auf Ferienhäuser und -wohnungen abgesehen

Sassnitz/Barth/Ribnitz (ots) – Am vergangenen Wochenende wurden der Polizei im Landkreis Vorpommern-Rügen gleich mehrere Einbrüche und Diebstahlshandlungen aus Ferienwohnungen oder -häusern gemeldet. Am Samstag, dem 12.02.2022 wurde die Polizei über einen Einbruch in Groß Zicker in der Gemeinde Mönchgut auf Rügen informiert. Nach ersten Erkenntnissen lag die Tatzeit für den Einbruch in zwei Ferienhäuser zwischen dem 02.02.2022 und dem 12.02.2022. Vermutlich haben sich ein oder mehrere Täter gewaltsam Zutritt zu den Häusern verschafft und haben diese auf Wertsachen durchsucht. Nach jetzigem Stand der Ermittlungen wurde ein Flachbildfernseher entwendet und es ist ein Schaden von mindestens 500 Euro entstanden.

Auch im Ostseebad Wustrow wurden mehrere Doppelhaushälften in einer Ferienanlage angegriffen. Dort kam es in der Zeit zwischen Samstag, dem 12.02.2022 gegen 18:00 Uhr und Sonntag, dem 13.02.2022 bis etwa 17:00 Uhr zu dem Diebstahl von Dachrinnen und Fallrohren aus Kupfer. Der entstanden Schaden wird hierbei auf etwa 1.500 Euro geschätzt.

Auch in dem bei Touristen beliebten Seebad Zingst kam es zu einem Einbruch in zwei Ferienwohnungen. Die Tatzeit umfasst auch hier mehrere Tage zwischen dem 07.02.2022 und dem 11.02.2022. Nach derzeitigem Ermittlungsstand gelangen der oder die Täter gewaltsam in die Wohnungen und entwendeten drei Fernsehgeräte. Der Schaden liegt bei etwa 1.000 Euro.

An allen Tatorten kam der Kriminaldauerdienst Stralsund zur Spurensicherung zum Einsatz. Die jeweilige Kriminalpolizei in Sassnitz, Ribnitz und Barth hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Polizei rät, nicht nur das eigene Eigentum gegen Einbruch und Wegnahme zu sichern, sondern auch ein Auge auf das Hab und Gut seiner Nachbarn zu werfen. Sollten Sie speziell in Ferienanlagen auffällige Personen oder Fahrzeuge beobachten, eventuell auch in den späten Abend- oder Nachtstunden informieren Sie die Polizei über die Notrufnummer 110.

Ergänzung zur Pressemeldung Brand in Groß Zicker/Rügen

Groß Zicker/Rügen (ots) – Das Polizeipräsidium Neubrandenburg hat bereits am Samstag, den 10.04.2021 über den Brand eines Mehrzweckgebäudes berichtet. Weiterhin wurde ebenfalls am Samstag die Schadenshöhe angepasst und auf den Einsatz eines Brandursachenermittlers verwiesen. Am heutigen Vormittag des 12.04.2021 war der beauftragte Brandursachenermittler gemeinsam mit Beamten des Kriminaldauerdienstes Stralsund und Kameraden der eingesetzten Feuerwehren am Brandort. Unter Vorbehalt eines schriftlichen Gutachtens des Brandursachenermittlers kann nach aktuellem Ermittlungsstand von einem technischen Defekt als Brandursache ausgegangen werden. Es bestehen aktuell keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden.