Pressemitteilung Geglückte Rettungsaktion – orientierungslose Frau im Sumpfgebiet gefunden

PHR Bergen (ots). Am 20.09.2022 meldet sich gegen 2:00 Uhr eine Frau über den Polizeinotruf und teilte mit, dass sie sich in einem Sumpfgebiet verlaufen habe. Die 34-jährige Frau von der Insel Rügen habe ihr Auto gegen 20:00 Uhr abgestellt und sei dann spazieren gegangen. Einige Stunden später sei die Wanderin in der Nähe eines Sumpfes angekommen und habe die Orientierung verloren. Sie wussten nicht mehr, wie sie wieder aus dem Waldstück gelange. Zudem betrug der Akkustand des Telefons zu diesem Zeitpunkt unter zehn Prozent. Über die Integrierte Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen wurde der Standort der Frau über Ihr Handy bestimmt. Daraufhin haben sich Beamte des Polizeihauptrevieres Bergen sowie Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren Buschvitz und Bergen auf die Suche nach ihr begeben. Das unwegsame Gebiet musste zu Fuß abgesucht werden. Gegen 2:30 Uhr gelang es den Rettungskräften die Frau in der Nähe des Ossensee in der Gemeinde Buschvitz zu finden und mithilfe der Feuerwehr letztendlich gegen 3:30 Uhr aus dem Morast zu befreien. Aufgrund einer leichten Unterkühlung wurde die 34-Jährige durch einen Rettungswagen zur weiteren Untersuchung und Behandlung in ein Krankenhaus gefahren.

Verdacht einer Trunkenheitsfahrt endet hinter Gittern

Bergen auf Rügen (ots). Am Abend des 19.12.2021 wurde der Polizei in Bergen gegen 17:30 Uhr ein Radfahrer auf der Bundesstraße 196 gemeldet, welcher auffällig schwanken soll. Polizeibeamte vom Polizeihauptrevier Bergen konnten einen 28-jährigen Mann, welcher sein Fahrrad schob, auf dem Radweg zwischen Karow und dem Abzweig Buschvitz feststellen. Der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt bestätigte sich nicht. Bei der Kontrolle der Personalien stellte sich jedoch heraus, dass gegen den 28-Jährigen ein Haftbefehl vorlag. Da der Mann die geforderte Geldsumme nicht aufbringen konnte, wurde er von den Polizisten in die Justizvollzugsanstalt nach Stralsund gefahren, um seine knapp zweimonatige Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten.