Insel Rügen (ots). Am vergangenen Wochenende führte das Polizeihauptrevier Bergen zwei Einsätze durch, um die ministeriellen Festlegungen der Corona-Landesverordnung MV durchzusetzen.
So erhielt die Polizei am 13.11.2020 gegen 21:45 Uhr den Hinweis darauf, dass eine Personengruppe aus anderen Bundesländern für die Durchführung eines Seminars unter dem Motto: „Angst vor dem Tod durch Corona“ in einer Ferienanlage in der Gemeinde Altefähr angereist ist. Für die eingesetzten Beamten des Polizeihauptrevieres Bergen bestätigte sich der Sachverhalt. Entsprechend der Einreisebestimmungen der Corona-Landesverordnung MV wurden die insgesamt sieben Teilnehmer des Seminars aufgefordert, Mecklenburg-Vorpommern bis zum Folgetag, um 09:00 Uhr, wieder zu verlassen, da für sie keine Ausnahmetatbestände im Sinne der Landesverordnung begründet werden konnten. Dieser Aufforderung kamen die sieben Männer und Frauen im Alter zwischen 33 und 61 Jahren, die aus dem Raum Berlin, Hamburg und Brandenburg stammen, nicht nach. Vielmehr gaben sie am Samstagvormittag an, nunmehr eine Versammlung in geschlossenen Räumen unter dem o.g. Motto abzuhalten. Ein daraufhin beim Verwaltungsgericht Greifswald eingereichter Eilantrag eines von der Gruppe beauftragten Rechtsanwaltes wurde per Beschluss des Verwaltungsgerichtes abgelehnt. So entschied der zuständige Richter am frühen Samstagnachmittag, dass die polizeiliche Verfügung zur umgehenden Abreise aus MV rechtmäßig sei. Diese Entscheidung wurde der Personengruppe durch einen Vertreter des Landkreises Vorpommern-Rügen mitgeteilt. Doch der Rechtsanwalt legte daraufhin Beschwerde ein. Nach erfolgter Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Greifswald beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern folgte der dortige zuständige Richter am Samstagabend der zu vorigen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Greifswald. Die Beschwerde des Rechtsanwaltes wurde zurückgewiesen und die polizeiliche Verfügung ebenfalls als rechtmäßig beurteilt. Daraufhin kamen die Teilnehmer der Abreiseaufforderung am Abend des 14.11.2020 nach. Das Polizeihauptrevier Bergen leite in dem Zusammenhang die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gegen die sieben Seminarteilnehmer/-innen sowie gegen den Verantwortlichen der Ferienanlage, einen 27-Jährigen aus der Region, ein.
In einem zweiten Fall kam es am Freitagnachmittag gegenüber einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen zu einem Platzverweis, als die Bergener Polizeibeamten den Hinweis auf eine sogenannte „Corona-Party“ in dem Wäldchen nahe der Bergener Calandstraße erhielten. Gegen 16:45 Uhr wurden die insgesamt 24 Mädchen und Jungen zusammen angetroffen. Zwei 14- und 16-Jährige standen unter dem Einfluss von Alkohol. Sie wurden von den Beamten an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Gegen die restlichen Kinder und Jugendlichen erging ein Platzverweis.
Die Beamten leiteten die entsprechenden Ordnungswidrigkeitsanzeigen ein, da gemäß der Corona-Landesverordnung MV Zusammenkünfte und Ansammlungen wie Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen untersagt sind. Eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Jugendschutzgesetz gegen Unbekannt im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum der beiden Jugendlichen wurde ebenfalls eingeleitet.