Ermittlungen wegen des Verdachts einer Verkehrsstraftat in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten (ots). Am vergangenen Wochenende kam es in Ribnitz-Damgarten zu einem Polizeieinsatz im Zusammenhang mit einem erheblichen Verkehrsverstoß. Am späten Samstagabend (16.01.2021) gegen 23:50 Uhr teilte ein Bürger aus Ribnitz-Damgarten der Polizei mit, dass es im Bereich des Marktes zu starkem Lärm durch Hupkonzerte von PKW, lauter Musik aus Kraftfahrzeugen und Aufheulen von Fahrzeugmotoren kommt. Zuvor gab es in den Monaten Dezember 2020 und Januar
2021 bereits Polizeieinsätze nach ähnlichen Beschwerden. Bei einer Überprüfung wurden teilweise mehr als zehn Kraftfahrzeuge im Stadtgebiet festgestellt, die in Kolonne fuhren und Verkehrsordnungswidrigkeiten begingen. Als Polizeibeamte gegen 03:00 Uhr eine Verkehrsordnungswidrigkeit ahnden wollten, entfernte sich ein PKW mit hoher Geschwindigkeit über die Klockenhäger Straße in Fahrtrichtung Klockenhagen. Während der Nacheile verhinderte ein anderer PKW BMW durch verkehrswidriges Verhalten und deutliches Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit die Ahndung der zuvor genannten Ordnungswidrigkeit eines anderen Fahrzeugführers. In der Ortslage Klockenhagen stoppte der PKW BMW. Der Führerschein des 19-jährigen deutschen Fahrzeugführers aus der Gemeinde Marlow wurde bei der folgenden Verkehrskontrolle beschlagnahmt. Die Kriminalpolizei ermittelt nun wegen aller in Betracht kommenden Delikte.

Überhöhte oder nicht angepasste Geschwindigkeit war sowohl in den Jahren 2019 als auch 2020 im Landkreis Vorpommern-Rügen die Hauptursache bei Verkehrsunfällen mit Personen- und schweren Sachschäden. Die Polizei weist hier noch einmal darauf hin, dass bei Nichteinhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und daraus resultierenden Verkehrsunfällen teilweise auch unbeteiligte Menschen schwer verletzt oder gar getötet werden können.

Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern

Stralsund (ots). Im Zuge eines Polizeieinsatzes in der Friedrich-Wolf-Straße in Stralsund am 14.01.2021 stellten die eingesetzten Beamten auch einen Verstoß gegen die Corona-Landesverordnung Mecklenburg-Vorpommern (M-V) fest. Es stellte sich heraus, dass ein 28-jähriger Mann in den Abendstunden des 13.01.2021 mit mindestens zwei Freunden in seiner Wohnung seinen Geburtstag feierte. Da dieser Verstoß gegen die aktuell gültige Corona-Landesverordnung eine Ordnungswidrigkeit darstellt, fertigten die Beamten eine Anzeige gegen den 28-Jährigen und seine beiden Freunde im Alter von 26 und 28 Jahren. Durch die Polizei wurde die Ordnungsbehörde über den Sachverhalt informiert. Die Betroffenen müssen nun mit einem Bußgeld zwischen 50 und 150 Euro rechnen.

Leider musste die Polizei allein seit dem 11.01.2021 insgesamt elf Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V in unserem Landkreis fertigen. In den meisten Fällen verstießen die Betroffenen gegen die in § 1 der Corona-Landesverordnung M-V verankerte Kontaktbeschränkung.

Die Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus das Gebot der Stunde ist, seine Kontakte zu beschränken. Alle Bürgerinnen und Bürger sind dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben, um die Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus im Land zu senken.

Polizeieinsatz am 09.01.2021 in Ribnitz-Damgarten

Ribnitz-Damgarten (ots). Am 09.01.2021 wurde die Polizei in Ribnitz-Damgarten zum Bahnhof West nach Ribnitz gerufen, um den Sicherheitsdienst zu unterstützen. Vorausgegangen war, dass ein 25-jähriger Mann aus Wolgast im Zug keinen gültigen Fahrschein vorlegen konnte. Auf dem Bahnhofsgelände trug der 25-Jährige keine Mund-Nasen-Bedeckung und wies sich gegenüber dem Sicherheitspersonal der deutschen Bahn trotz Aufforderung nicht aus. Die hinzugerufenen Beamten stellten gegen 15:40 Uhr die Identität des Mannes fest und sprachen ihm auf Wunsch des Bahnpersonals ein Hausverbot aus. Dem kam der Mann zunächst nach und verließ das Bahnhofsgelände. Gegen 16:20 Uhr wurden die Polizeibeamten erneut verständigt, da der Mann aus dem Benin sich wieder auf dem Bahnhofsgelände aufhielt und dieses trotz Aufforderung nicht verließ. Auch die hinzugerufenen Polizeibeamten forderten den Mann auf, dem Hausverbot nachzukommen und den Bahnhof zu verlassen. Diese Aufforderung, welche die Polizeibeamten mehrfach wiederholten, ignorierte der 25-Jährige. Aus diesem Grund wurde er zum Polizeirevier Ribnitz-Damgarten gebracht und dort nach Rücksprache mit einem Richter bis zum Folgetag in Gewahrsam genommen. Bei den weiteren polizeilichen Maßnahmen leistete der Beschuldigte Widerstand und verletzte dabei einen Polizeibeamten leicht. Der Beamte konnte seinen Dienst fortsetzen. Gegen den 25-jährigen Beniner ermittelt die Kriminalpolizei nun unter anderem wegen des Verdachts des Hausfriedensbruchs sowie des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Auch ein Verstoß gegen die derzeit gültige Corona-Landesverordnung M-V wird geprüft.

Kegelrobbe am Zingster Ostseestrand

Zingst (ots). Am Vormittag des 29.12.2020 meldete eine Spaziergängerin bei der Polizei, dass sie eine junge Robbe Höhe des Strandaufgangs 15a in Zingst gefunden hätte. Ob das Wildtier verletzt sei, konnte die junge Frau nicht sagen. Da sowohl von Robben selbst Gefahren ausgehen als auch für diese Tiere Gefahren bestehen können, wurden Beamte des Polizeirevieres Barth mit der Überprüfung des Sachverhaltes beauftragt. Diese bestätigten, dass ein etwa 60 cm großes und augenscheinlich unverletztes Jungtier allein am Strand liegt und verständigten das Ordnungsamt Zingst. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes übernahmen die weiteren Maßnahmen und sperrten den Bereich um die junge Robbe entsprechend der Empfehlungen des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) weiträumig ab. Kegelrobben sind eine besonders zu schützende Tierart. Die Wildtiere können sich mitunter zur Wehr setzen und beißen, wenn sich beispielsweise Passanten oder Hunde dicht nähern.
Ebenso kann das Tier bei Ansammlungen von Schaulustigen Stress erleiden, weshalb der Strandbereich bis in den Nachmittag abgesperrt wurde, um dem Tier ausreichend Raum zu geben. Am Nachmittag stellten die Mitarbeiter des Ordnungsamtes fest, dass sich das Jungtier ins Wasser zurückgezogen und den Strandbereich offenbar nur zum Ausruhen genutzt hatte.

Foto: Polizei Barth
Foto: Polizei Barth

Der BUND empfiehlt bei derartigen Tiersichtungen Folgendes:

  • Abstand von ca. 100 Metern halten,
  • Hunde anleinen,
  • Behörden (Ordnungsamt, Kurverwaltung, Meeresmuseum,
    Rettungsleitstelle, BUND e.V. o.a.) über die Tiersichtung informieren, damit diese eine Absperrung organisieren können, z.B.
    über die kostenlose Behördenrufnummer 115,
  • Sichtungen über Meeressäuger an der Ostseeküste über die App
    „OstSeeTiere“ melden und damit einen Beitrag für die Wissenschaft und Forschung leisten,
  • Tiere nicht füttern, anfassen oder mitnehmen,
  • Ruhe bewahren und den besonderen Moment genießen.

Insbesondere beim Auffinden von Jungtieren am Strand sollten sich die Spaziergänger keine Sorgen machen und die Robben in Ruhe lassen. Es ist ganz natürlich, dass die kleinen Robbenbabys in den ersten Wochen alleine am Strand liegen, während das Muttertier zur Jagd im Wasser unterwegs ist. Diese kehrt nach ihrem Fischfang jedoch regelmäßig zum Säugen ihres Jungen zurück. Ebenso rät der BUND, private Fotos erst zeitverzögert zu veröffentlichen, um keinen Besucheransturm zu verursachen.

Polizeieinsatz am 21.12.2020 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Anlässlich insgesamt vier bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldeter Versammlungen unter freiem Himmel, ein Aufzug und drei stationäre Versammlungen, führte die Polizeiinspektion Stralsund an diesem Montagabend (21.12.2020) einen Polizeieinsatz durch. Die Stralsunder Beamten wurden von Kräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV unterstützt. Der Aufzug sollte auf dem Alten Markt starten und durch verschiedene Straßen der Innenstadt zurück zum Alten Markt führen. Die stationären Versammlungen waren für den Alten Markt, den Olof-Palme-Platz und die Badenstraße angemeldet. Für jede Versammlung wurden etwa 50 bis 100 Teilnehmer erwartet und von der Versammlungsbehörde zugelassen.

Der Aufzug, der sich laut Anmelderin gegen das Infektionsschutzgesetz, die unverhältnismäßigen Corona-Maßnahmen und die dazugehörige Landesverordnung richtete, erhielt an diesem Montagabend Zulauf von rund 80 Teilnehmern. Gegen 19:15 Uhr startete der Aufzug am Alten Markt und schloss mit einer Kundgebung auf dem Alten Markt gegen 21:00 Uhr ab. Die drei als stationär angemeldeten Versammlungen wurden durch die Veranstalter abgesagt, da keine Teilnehmer erschienen. Vor dem Beginn des Aufzugs wurden Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung auf eine Befreiung kontrolliert. Drei Personen konnten eine solche nicht vorlegen und wurden vom Aufzug ausgeschlossen. Ein weiterer Versammlungsteilnehmer wurde während des Aufzuges ausgeschlossen, da er keine Mund-Nasen-Bedeckung trug. Die anderen Versammlunsgteilnehmer hielten sich an die von der Versammlunsgbehörde erteilten Hygieneauflagen, sodass keine Verstöße geahndet werden mussten.

Während des Versammlungsgeschehens kam es kurzzeitig zu Verkehrseinschränkungen, insbesondere im Bereich des Knieperwalls. Aus polizeilicher Sicht kam es zu keinen weiteren besonderen Vorkommnissen oder Störungen.

Gefälschtes Dokument bei einer Verkehrskontrolle in Schmedshagen

Barth (ots). Am 15.12.2020 stellten Beamte vom Polizeirevier Barth bei einer Verkehrskontrolle ein gefälschtes Dokument fest. Gegen 12:00 Uhr kontrollierten sie in der Stralsunder Straße in Schmedshagen einen VW Transporter, dessen Fahrzeugführer den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt hatte. Der 39-jährige deutsche Mann aus der Gemeinde Niepars zeigte den Beamten ein Dokument vor, aus dem hervorging, dass er von der Pflicht, den Sicherheitsgurt anzulegen, entbunden ist. Den Beamten kamen Zweifel an der Echtheit des Dokuments, sodass sie entsprechende Nachforschungen anstellten. Dabei erhärtete sich der Verdacht, dass es sich um eine Fälschung handeln könnte. Die Beamten stellten das Dokument sicher und leiteten gegen den 39-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Seit dem 01.01.1976 gibt es in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum Anlegen des Sicherheitsgurtes während der Fahrt. Diese ist in Paragraph 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Hier werden auch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel das Fahren mit Schrittgeschwindigkeit auf Parkplätzen, benannt. Außerdem können Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen bei der Straßenverkehrsbehörde einen schriftlichen Antrag zur Befreiung von der Gurtpflicht stellen. Dem Antrag ist eine ärztliche Bescheinigung beizufügen, aus der hervorgeht, dass die Gurtpflicht die Gesundheut in großem Maße beeinträchtigen würde. Eine Gurtbefreiung kann zeitlich begrenzt ausgestellt werden oder auch unbefristet, wenn es sich um einen nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt. Darüber hinaus sind Menschen mit einer Körpergröße von weniger als 150 Zentimetern von der Gurtanlegepflicht befreit.

Polizeieinsatz am 15.12.2020 in der Stralsunder Innenstadt

Stralsund (ots). Am Abend des 14.12.2020 wurde eine auf dem Alten Markt in Stralsund angemeldete Versammlung unter freiem Himmel durch die Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen untersagt. Trotz des Verbotes versammelten sich im Bereich der Altstadt mehrere Personengruppen, um ihre Meinung gegen die aktuelle Corona-Politik Kund zu tun. Dieses Verhalten wurde als Ersatzversammlung gewertet, die ebenfalls unter das Verbot fiel. Bei der polizeilichen Durchsetzung der Verbotsverfügung kam es seitens einiger Teilnehmer auch zu Verstößen mit strafrechtlicher Relevanz sowie Verstößen nach dem Ordnungsrecht. Zum Ende des Polizeieinsatzes wurde durch Teilnehmer angekündigt, dass die Entscheidung der Versammlungsbehörde und der Polizei nicht hingenommen wird. Insbesondere auf sozialen Medien wurde im Nachgang dazu aufgerufen, ab jetzt jeden Tag in den frühen Abendstunden stille Proteste ohne Anmeldung durchzuführen. Daher musste die Polizei davon ausgehen, dass sich trotz des derzeitigen Infektionsgeschehens mit dem Coronavirus auch am heutigen Abend Menschen im Bereich der Altstadt versammeln werden. Gegen 18:30 Uhr stellten die eingesetzten Kräfte des Polizeihauptrevieres Stralsund mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes MV und Kräften aus benachbarten Dienststellen 15 Personen auf dem Alten Markt fest, die augenscheinlich als Gruppe, jedoch unter Einhaltung der Abstandsregeln, zusammen gehörten. Beim Annähern der Beamten teilte sich die Gruppe in mehrere Kleingruppen auf. Die Einsatzkräfte sprachen die Personen gezielt an, klärten sie über die aktuellen Regelungen auf und erteilten ihnen einen Platzverweis für den Bereich der Altstadt. Diesem wurde insoweit auch Folge geleistet. Das Verhalten der 15 Personen war insgesamt kooperativ. Störungen gingen von den Personen nicht aus.

Versammlungsgeschehen am 14.12.2020 in der Hansestadt Stralsund

Stralsund (ots). Wie bereits seit mehreren Monaten war auch für diesen Montag (14.12.2020) eine Versammlung unter freiem Himmel auf dem Alten Markt in Stralsund bei der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen angemeldet worden. Unter anderem aufgrund der derzeitig hohen Corona-Infektionszahlen erließ die Versammlungsbehörde am 14.12.2020 eine Verbotsverfügung für die Versammlung. Das Polizeihauptrevier Stralsund führte wie in den Vorwochen mit Unterstützungskräften des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V und benachbarter Dienststellen einen Polizeieinsatz durch. Auch zwei Mitarbeiter der Versammlungsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen waren im Einsatz. Gegen 19:00 Uhr versammelten sich im Bereich der Altstadt trotz des Versammlungsverbotes mehrere kleinere Personengruppen. Die Personen wurden gezielt durch die Polizeibeamten angesprochen und auf das Versammlungsverbot hingewiesen. Einige Personen verließen daraufhin die Innenstadt wieder. Es wurden mehrere Platzverweise für den Bereich der Innenstadt ausgesprochen. Eine Gruppe von etwa 35 bis 40 Personen skandierte unter anderem Parolen wie „Wir sind das Volk“ oder „Frieden, Freiheit, keine Diktatur“. Nach Rücksprache mit der Versammlungsbehörde wurde dieses Vorgehen als Versammlung gewertet. Die Beamten stellten die Personalien dieser Personen fest und leiteten ein entsprechendes Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Versammlungs- und gegen das Infektionsschutzgesetz ein. Eine 46-jährige Frau aus dieser Personengruppe griff einen Polizeibeamten mit einem Regenschirm an. Der Beamte erlitt leichte Verletzungen im Gesicht, konnte seinen Dienst jedoch fortsetzen. Gegen die Frau wird nun wegen des Verdachts des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Außerdem befand sich innerhalb dieser Personengruppe ein 56 jähriger Deutscher aus Berlin, der auf Nachfrage mitteilte, dass er sich zu touristischen Zwecken in Mecklenburg-Vorpommern aufhält. Die Beamten fertigten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung M-V und forderten den Mann auf, das Bundesland umgehend zu verlassen.

Gegen 21:30 Uhr hatten die meisten Personen die Innenstadt verlassen und der Polizeieinsatz wurde beendet. Ob und inwiefern weitere Verstöße gegen das Versammlungs- oder Infektionsschutzgesetz begangen wurden, ist Gegenstand weiterer Prüfmaßnahmen.

Anwohner verursacht erst Lärm und greift dann Polizisten an

Bergen auf Rügen (ots). Am 12.12.2020 musste die Polizei in Bergen auf Rügen gleich mehrmals ausrücken, weil ein Anwohner eines Mehrfamilienhauses in Bergen Rotensee Lärm verursachte. Am frühen Morgen gegen 06:15 Uhr wurden die Beamten zum ersten Mal in den Sarnowweg gerufen, stellten zu diesem Zeitpunkt jedoch noch keinen Lärm fest. Etwa eine Stunde später wurden sie erneut zum Einsatzort gerufen. Dieses Mal hatte ein anderer Mieter sich über den Lärm aus der gleichen Wohnung beschwert. Nun belehrten die Beamten den 24-jährigen Mieter und forderten ihn auf, sich so zu verhalten, dass die anderen Anwohner des Mehrfamilienhauses nicht gestört werden. Der Mann zeigte sich einsichtig und gelobte Besserung.

Offensichtlich handelte es sich um eine leere Versprechung, denn gegen 8:40 Uhr mussten die Beamten zum dritten Mal anrücken, weil es in der besagten Wohnung erneut sehr laut war. Der 24-Jährige zeigte sich uneinsichtig. Er verhielt sich aggressiv, schrie die Polizisten an und versuchte einen Beamten zu schubsen. In der weiteren Folge versuchte er einen Beamten körperlich anzugreifen, was jedoch misslang. In der Wohnung befanden sich Betäubungsmittel, die beschlagnahmt wurden. Der 24-Jährige hatte kurz zuvor selbst Betäubungsmittel zu sich genommen, weshalb er dem Notarzt vorgestellt wurde. Im Anschluss wurde er ins polizeiliche Gewahrsam genommen. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.

Gemeinsamer Polizei- und Rettungseinsatz in Stralsund

Stralsund (ots). In der Nacht von Dienstag zu Mittwoch, dem 09.12.2020, kam es vor der Stralsunder Schule „IGS Grünthal“ zu einem gemeinsamen Einsatz von Feuerwehr und Kräften des Polizeihauptrevieres Stralsund sowie des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen. Grund war die Meldung der Integrierten Rettungsleitstelle des Landkreises Vorpommern-Rügen gegen 23:20 Uhr über einen möglichen Brand im Bereich der Photovoltaikanlage der Schule. Die umgehend alarmierten Einsatzkräfte sperrten den Bereich vor der Schule ab. Eingesetzt waren insgesamt drei Funkstreifenwagenbesatzungen. Die Kameraden der Stralsunder Feuerwehr, die bereits vor dem Eintreffen der Polizei vor Ort waren, konnten jedoch kein Feuer ausmachen. Nach gegenwärtigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, dass es sich bei den wahrgenommenen vermeintlichen Funken des Hinweisgebers um Spiegelung einer anderen Lichtquelle handelte, wie beispielsweise Weihnachtsdekoration, Laser o.ä.. Ein Brand konnte definitiv ausgeschlossen werden, so dass die Sperrung gegen 23:45 Uhr wieder aufgehoben werden konnte und der Einsatz beendet wurde.