Stralsund. Im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund wurden u.a. am 06.06.2016 und 08.06.2016 Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Drogen aus dem Verkehr gezogen.
Am Montag, gegen 16:10 Uhr, führten die Beamten des Polizeihauptreviers Stralsund in Negast eine Verkehrskontrolle durch und stellten einen 29-jährigen Fahrer eines Pkw VW fest, der unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Urinvortest verlief positiv auf THC. In Born kontrollierten die Beamten des Polizeireviers Barth etwa 16:40 Uhr einen 47-jährigen Mercedes-Fahrer, der ebenfalls unter dem Einfluss von THC stand. Auch am 08.06.2016 (13:15 Uhr) fiel ein 31-jähriger VW-Fahrer aus Magdeburg bei einer Geschwindigkeitskontrolle in Stralsund auf, da er in der Karl-Marx-Straße 44 km/h statt der erlaubten 30 km/h fuhr. Bei der Kontrolle stellten die Beamten Auffälligkeiten fest, die zur Durchführung eines Drogenvortestes führte. Das Ergebnis verlief positiv auf Kokain.
Bei den Fahrern wurde eine Blutprobenentnahme durchgeführt und die Weiterfahrt untersagt. Sie müssen sich nun wegen des Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze und Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Außerdem wird die Führerscheinstelle über diese Ereignisse informiert.
Nicht nur in diesen Tagen (Pressemitteilung der Polizeiinspektion Stralsund vom 30.05.2016) steigt die Zahl der Drogenfeststellungen stetig – auch im Vergleich zum gesamten Vorjahr (214 in 2015) kann ein Anstieg im Bereich der Polizeiinspektion Stralsund prognostiziert werden. Während im Jahr 2015 insgesamt 199 Fahrzeugführer festgestellt wurden, gab es im Zeitraum vom 01. Januar 2016 bis einschließlich 31. Mai 2016 bereits 123 Anzeigen wegen Fahrens unter dem Einfluss von Cannabis, Amphetamine oder Kokain (etc.). Die Verkehrskontrollen zum Thema Alkohol und Drogen werden nicht nur themenorientiert (wie in diesem Monat) für einen Monat, sondern auch in jedem anderen Monat als Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit fortgeführt.
Die Auswirkungen auf die Fahrtauglichkeit einer Person, die Drogen genommen hat, sind im Gegensatz zum Alkohol wegen der sehr individuellen Drogenwirkung kaum vorhersehbar. Insbesondere die Kombination mehrerer Drogen und Alkohol ist eine unkalkulierbare Gefahrenquelle für die Teilnahme am Straßenverkehr und die Gesundheit der Konsumenten. Vielen Drogenkonsumenten ist nicht bewusst, dass nicht nur Alkohol, sondern auch Rauschgift erheblich und lang andauernden Einfluss auf die Fahrtüchtigkeit und somit auch auf den allgemeinen Zustand haben kann. Der Konsum von Drogen kann bspw. die Beeinträchtigung der Konzentrationsfähigkeit, des Seh- und Hörvermögens sowie der Reaktionsfähigkeit hervorrufen. Aber auch Herzrhythmusstörungen, Muskelzucken, oder Wahnvorstellungen können eine Folge sein.
Nicht nur mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen muss der „Berauschte“ rechnen, sondern auch mit strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen. Die erste Feststellung und ein positives Blutprobenergebnis ziehen ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkten in der Kartei (Flensburg) und einen Monat Fahrverbot nach sich. Zudem folgt die Anzeige gemäß § 24a StVG sowie bspw. die Kostenmitteilung für die Blutprobenentnahme.