Stralsund. Am 13.12.2015 ereignete sich auf der B 96 zwischen der Rügenbrücke und der Anschlussstelle Altefähr ein Verkehrsunfall mit fünf beteiligten Fahrzeugen. Fünf Personen wurden schwer verletzt. Eine 84-jährige Frau verstarb an der Unfallstelle.
Auf diesem Abschnitt der B 96 ist das Überholen erlaubt. Das auf der Rügenbrücke bestehende Überholverbot ist durch das Zeichen 280, welches hinter der letzten Verkehrszeichenbrücke in Richtung Rügen steht, aufgehoben. Somit besteht in dem Bereich die Möglichkeit, die linke Fahrspur zum Überholen zu nutzen.
Die Polizei weist grundsätzlich darauf hin, dass auch beim Überholen das Gebot der Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme besteht. Gerade nach der Aufhebung eines Überholverbotes kommt es immer wieder zu Situationen, in denen überholt wird, obwohl sich schon ein anderes Fahrzeug im Überholvorgang befindet. Generell hat ein Verkehrsteilnehmer, der zum Überholen einen Fahrspurwechsel vornehmen will, den Gegenverkehr und den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Zur Überprüfung, ob man gerade überholt wird, ist die Benutzung der Spiegel unerlässlich. Zusätzlich ist der Schulterblick ratsam. Aber auch Verkehrsteilnehmer, die sich bereits im Überholvorgang befinden, müssen immer damit rechnen, dass ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich zum Überholen ausschert. An dieser Stelle richtet sich der Appell zur besonderen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme an Überholwillige und Überholende gleichermaßen.