Zingst (Fischland/Darss). Nach dem Brand eines Wohn- und Geschäftshauses am 29.06.2010 in Zingst wird eine vorsätzliche Brandstiftung ausgeschlossen. Durch den Brand wurden insgesamt fünf Wohnungen beschädigt, teils durch Feuer, teils durch Qualm, Rauch und Wasser. Personen wurden nicht verletzt. Alle Personen, für die ihre Wohnungen nicht mehr bewohnbar sind, konnten sich selbstständig um andere Unterkünfte kümmern.
Die Kriminaltechniker untersuchten am 30.06.2010 gemeinsam mit einem Brandursachenermittler den Brandort. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass der Brand nicht durch vorsätzliche Brandstiftung ausgelöst wurde. Was zum Brand geführt hat, muss der Ursachenermittler in seinem Gutachten herausarbeiten. Zur Schadenshöhe kann gegenwärtig noch nichts gesagt werden.