Grimmen (ots). Am 18.05.2021 zeigte eine 74-jährige Frau im Polizeirevier Grimmen an, dass zwischen 10:50 Uhr und 12:30 Uhr ihr E-Bike im Wert von mehr als 1.500 Euro in der Carl-von-Ossietzky-Straße in Grimmen entwendet wurde. Dort hatte sie es in einem Fahrradständer abgestellt und mit zwei Schlössern gesichert. Eine Zeugin hatte gegen 11:30 Uhr beobachtet, wie eine männliche Person ein Fahrrad in Richtung Innenstadt trug. Mithilfe der Täterbeschreibung der Zeugin machten sich die Polizeibeamten auf die Suche nach dem Fahrrad und dem Täter. Im Vietlipper Damm trafen die Beamten auf einen Mann, der mit dem gestohlenen E-Bike unterwegs war. Der 39-jährige Pole hatte augenscheinlich in der Zwischenzeit das Bügelschloss des Hinterrades aufgeflext. Da die Eigentümerin das Fahrrad durch die Polizei codieren ließ, konnte zweifelsfrei festgestellt werden, dass es sich um das zuvor entwendete Fahrrad handelt. Der 39-Jährige war alkoholisiert. Eine entsprechende Messung ergab einen Wert von 0,81 Promille. Im Zuge der Identitätsfeststellung suchten die Beamten mit dem Tatverdächtigen seinen in der Greifswalder Chaussee abgestellten PKW auf. Darin fanden die Beamten eine vermutlich ebenfalls entwendete Baumaschine und stellten diese sicher. Die entsprechenden Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet und der Tatverdächtige wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Am Abend sorgte die gleiche Person dann für einen weiteren Polizeieinsatz. Gegen 20:15 Uhr teilte ein Bürger der Polizei in Grimmen mit, dass eine männliche Person einen in der Greifswalder Chaussee parkenden PKW beschädigt. Die Polizeibeamten trafen den 39-jährigen Eigentümer des PKW und einen 37-jährigen polnischen Staatsbürger an. Beide waren alkoholisiert. Im Fahrzeug befand sich ein Fahrrad, das sichergestellt wurde, da noch nicht abschließend geklärt werden konnte, ob es aus einer Diebstahlshandlung stammt. Darüber hinaus fanden die Beamten geringe Mengen Betäubungsmittel und eine Schreckschusswaffe, die sie beschlagnahmten. Sie leiteten die entsprechenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittel- sowie gegen das Waffengesetz ein.