Stralsund (ots). Am 12.04.2022 kontrollierten Stralsunder Polizeibeamte gegen 14:00 Uhr einen Verkehrsteilnehmer und stellten dabei einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz fest. Ein 48-jähriger Fahrer eines Leichtmofas wurde am Neuen Markt einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei stellten die Polizisten fest, dass der Stralsunder ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen an seinem Elektroroller hatte. Motorisierte Fahrzeuge mit geringer Leistung benötigen keine Zulassung und fallen nicht unter die Kfz-Steuer, trotzdem dürfen sie nicht ohne gültige Versicherung auf die Straße. Mit einem gültigen Versicherungskennzeichen wird der entsprechende Versicherungsschutz nachgewiesen. Versicherungskennzeichen sind stets nur vom 01.03. bis zum 28.02./29.02. des darauffolgenden Jahres gültig. Somit haben gültige Versicherungskennzeichen seit dem 01. März 2022 keine blaue, sondern nun grüne Farbe. Für den 48-Jährigen bedeutet das, dass die Fahrt bis zum neuen Versicherungsschutz untersagt ist und ihn außerdem eine Strafanzeige erwartet. Der Gesetzgeber sieht in den Fällen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.