A20/Grimmen (ots). Ein sicherlich merkwürdiges Bild bot sich den Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevieres Grimmen am 22.02.2022 auf der Autobahn 20. In Fahrtrichtung Stettin kurz vor der Anschlussstelle Grimmen-Ost erblickten die Polizisten gegen 18:45 Uhr einen Liegenbleiber. Nach jetzigen Erkenntnissen blieb der Opel Astra aufgrund von Kraftstoffmangel auf dem Seitenstreifen der Autobahn stehen. Der 37-jährigen Beifahrer hat versucht das Fahrzeug von der Autobahn zur nächsten Tankmöglichkeit zu schieben.
Die Beamten haben die 35-jährige Fahrerin und ihren Ehemann angesprochen und über die Gefahren belehrt. Anschließend half all die Kraft und Mühe nichts, so musste ein Abschleppunternehmen anrücken und das Fahrzeug mitnehmen. Bis zu dessen Eintreffen wurde die Gefahrenstelle des deutschen Ehepaares aus Stralsund durch die Polizeibeamten abgesichert. Ein fahrlässig verursachtes Stehenbleiben auf der Autobahn stellt nicht nur eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr dar, sondern kann auch geahndet werden. Laut Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung sind Fahrer verpflichtet, genügend Treibstoff für die Fahrt an Bord zu haben. Wenn das Liegenbleiben in Kauf genommen wird, kann eine Straße die Folge sein, erst recht, wenn es zum Unfall kommt. Die Polizei rät im Falle des Liegenbleibens, auf den Seitenstreifen zu fahren, die Stelle mit dem Warndreieck zu sichern und umgehend einen Pannendienst zu bestellen und den Gefahrenbereich hinter die Leitplanke zu verlassen.