Stralsund (ots). Es kommt wiederkehrend zu Beschwerden über das Verhalten von Radfahrern in der Innenstadt der Hansestadt Stralsund. Auf Grund dessen stehen Vertreter des Polizeihauptrevieres und der Hansestadt Stralsund regelmäßig diesbezüglich im Gespräch. In jüngster Vergangenheit ereignete sich in der Fußgängerzone der Ossenreyerstraße ein schwererer Verkehrsunfall. Bei dem Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer verletzte sich eine Fußgängerin schwer.
Regelmäßig führen Polizeibeamte des Polizeihauptrevieres Stralsund Kontrollen in der Stralsunder Alt- und Innenstadt durch. Dabei liegt der Fokus auf der Einhaltung des Durchfahrverbotes für Fahrzeuge jeglicher Art in der Fußgängerzone, aber auch das korrekte Verhalten von Radfahrern in Bezug auf die Nutzung der Fahrtrichtung und Straßenteilen sowie des Mobiltelefons während der Fahrt. Fast täglich werden dabei Verkehrsordnungswidrigkeiten von Radfahrenden durch die Beamtinnen und Beamten aufgenommen und an die zuständige Buß- bzw. Ordnungswidrigkeitenstelle zur weiteren Bearbeitung übermittelt.
Allein in der vergangenen Woche ahndeten die Stralsunder Polizisten acht Verstöße von Radfahrern und eine Ordnungswidrigkeit eines Autofahrers. Im laufenden Jahr stellten die Beamten bereits mehr als 600 Verstöße fest. Die Polizei wird die Kontrollen auch zukünftig intensiv mit Unterstützung der Hansestadt Stralsund realisieren. Neben den Schwerpunktkontrollen wurde bereits am 01.09.2021 auch ein Präventionsstand im Bereich der Ossenreyerstraße durch die Präventionsberaterinnen der Polizeiinspektion Stralsund zur Thematik eingerichtet.
Seit dem 01.10.2021 stellt der Verleih von E-Scootern die Polizei und Ordnungsbehörde in Stralsund vor neue Herausforderungen. Der einjährige Testbetrieb bietet ein neues Angebot an Mobilität, bringt aber auch Regeln und Pflichten für Verkehrsteilnehmer mit sich. Daher möchte die Polizei an alle Nutzer der E-Scooter appellieren, sich an die geltenden Regeln zu halten und möchte an die grundlegenden Normen erinnern. Die E-Scooter dürfen auf Radwegen genutzt werden. Wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf Gehwegen, auch wenn diese für Radfahrer freigegeben sind und in den Fußgängerzonen sind diese verboten. In Parkanlagen und der Altstadt, mit Ausnahme des Pavillons am Neuen Markt und der Freifläche Fährstraße/Seestraße, ist es ebenfalls nicht erlaubt, mit dem E-Roller zu fahren.
Das Mindestalter für den Elektrotretroller liegt bei 14 Jahren. Die Benutzung ist auf eine Person begrenzt. Was Nutzer berücksichtigen sollten ist, dass die Alkoholgrenzwerte wie bei Autofahrern sind und somit ab 0,5 Promille der Führerschein für mindestens einen Monat weg ist und ab 1,1 Promille sogar eine Straftat und der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Die Sicherheit liegt uns am Herzen. Die Verkehrssicherheitsarbeit war und ist weiterhin eine Schwerpunktaufgabe der Polizei Stralsund.