Grimmen (ots). Am 05.10.2020 gab es in Grimmen gleich mehrere Polizeieinsätze im Zusammenhang mit Funden von Betäubungsmitteln. Am Nachmittag gegen 15:00 Uhr stellten Beamte vom Polizeirevier Grimmen auf dem Skaterpark in Grimmen fest, dass eine Frau ihre zwei Hunde freilaufen ließ, obwohl sich dort auch Kinder befanden. Die Beamten kontrollierten die 29-jährige Hundehalterin und ahndeten den festgestellten Verstoß gegen die Hundehalterverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Im Verlauf der weiteren Maßnahme fanden die Beamten bei der Frau aus Grimmen geringe Mengen Betäubungsmittel auf, die sie bei sich hatte. Auch ihre 28-jährige Begleiterin hatte geringe Mengen Betäubungsmittel bei sich. Gegen beide Frauen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.
Weitere Ermittlungen führten zu einem 35-jährigen Mann, bei dem der Verdacht des Handelns mit Betäubungsmitteln bestand. Die Wohnung und der Garten des bereits wegen diverser Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz bekannten Grimmeners wurden auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in den Abendstunden durchsucht. Hier fanden die Beamten Betäubungsmittel, Bargeld, Handys und eine Feinwaage. Die Gegenstände wurden sichergestellt. Die Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz übernommen.
Ebenfalls am 05.10.2020 gegen 20:00 Uhr ging im Polizeirevier Grimmen ein Hinweis zu einem unzulässigen Lärm ausgehend von einer Wohnung in der Bertolt-Brecht-Straße in Grimmen ein. Bei der Überprüfung des Sachverhalts stellten die Beamten in der Wohnung des 35-Jährigen eine Aufzuchtanlage für Betäubungsmittel sowie einige Cannabispflanzen fest. Die Aufzuchtanlage, die Cannabispflanzen sowie weitere Utensilien wurden mit Unterstützung der Kriminalpolizei im Rahmen einer Durchsuchung der Wohnung sichergestellt. Gegen den 35-jährigen Wohnungsinhaber, der ebenfalls bereits polizeilich bekannt war, leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ein.