Stralsund (ots) – In den Morgenstunden des 30.06.2020 wurde durch das Polizeihauptrevier Stralsund ein 36-jähriger Fahrradfahrer festgestellt, der offensichtlich stark alkoholisiert war. Er wurde zuvor von Augenzeugen der Polizei gemeldet. Eine freiwillige Atemalkoholkontrolle ergab um 10:15 Uhr einen Wert von 3,51 Promille. Der Fahrradfahrer musste zu einer Blutprobenentnahme mit den Polizeibeamten in das Helios Hanseklinikum Stralsund gebracht werden. Der Radfahrer gab an, dass er zuvor mehrere Flaschen Bier getrunken habe. Ganz sicher, über die Menge des Konsums, sei er sich jedoch nicht mehr. Das Fahrrad wurde zur Eigentumssicherung bis zum 01.07.2020 in der Dienststelle sichergestellt. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde wurde über den Vorfall ebenfalls darüber in Kenntnis gesetzt.
Am 30.06.2020 in den frühen Morgenstunden, ca. 02:30 Uhr, stellte die Bundespolizei im Bereich Stralsund eine Trunkenheitsfahrt fest. Dabei handelt es sich um eine 46-jährige Autofahrerin. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille. Daraufhin erfolgte eine Blutprobenentnahme, die Sicherstellung des Führerscheins und der Fahrzeugschlüssel sowie eine Untersagung der Weiterfahrt.
In den späten Abendstunden kam es am 30.06.2020 im Bereich Sassnitz zu einer weiteren Fahrt unter dem Einfluss von Alkohol. Hierbei handelt es sich um einen 53-Jährigen Autofahrer, der gleich zwei Mal an einem Abend mit einer Trunkenheitsfahrt festgestellt wurde. Die erste Kontrolle erfolgte gegen 21:50 Uhr in Sassnitz, dort wurde bei dem Deutschen ein Atemalkoholwert von 0,77 Promille festgestellt. Gegen 23:15 Uhr stellte die Polizei den Autofahrer erneut fest. Diesmal wies er einen Wert von 0,5 Promille auf.
Am 30.06.2020 kam es im Bereich Grimmen zu einer Trunkenheitsfahrt mit einem PKW. Bei dem Fahrzeugführer handelt es sich um einen 54-Jährigen. Dieser befand sich mit seinem Pkw auf dem Parkplatz des Getränkelands. Nachdem eine aufmerksame Passantin die Polizei informierte, konnte der Betroffene an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,45 Promille. Um ausschließen zu können, dass der deutsche Autofahrer nicht erst zu einem späteren Zeitpunkt Alkohol konsumiert habe, begleitete er die Polizeibeamten zu einer doppelten Blutprobenentnahme in das Krankenhaus.
In allen vorgenannten Fällen müssen sich die Fahrzeugführer nun wegen des Verdachts der Trunkenheitsfahrt bzw. wegen der Ordnungswidrigkeiten verantworten. Die entsprechenden Ermittlungen wurden aufgenommen.