Baabe (ots). Aufgrund eines Sachverhalts, der sich am 08.04.2020 in Baabe ereignet hat, wurden nun durch die Kriminalpolizei Sassnitz die Ermittlungen unter anderem wegen des Verdachts der Amtsanmaßung aufgenommen. Nach bisherigen Erkenntnissen und Schilderungen des Hinweisgebers führte Folgendes zur Anzeigenaufnahme: Der 30-jährige Anzeigenerstatter und Hinweisgeber befuhr gegen 16:30 Uhr mit seinem Pkw, welches ein auswärtiges Kennzeichen hat, die Bollwerkstraße in Baabe. Den weiteren Angaben nach hätten zwei Männer eine Verkehrskontrolle mit ihm durchgeführt und dabei für den deutschen Hinweisgeber den Anschein erweckt, zivile Polizeibeamte zu sein. Anschließend konnte der Hinweisgeber mit Wohnsitz auf der Insel Rügen seine Fahrt fortsetzen. Die sofort eingeleiteten internen Recherchen ergaben, dass es sich hierbei um falsche Polizisten handelte, die nicht befugt waren, hoheitliche Aufgaben durchzuführen. Mit dem folgenden Hinweis stellt die Polizei ausdrücklich klar, dass niemand außer der Polizei oder Personen, die mit der Wahrnahme hoheitlicher Aufgaben beauftragt sind, befugt sind, hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen, Amtshandlungen oder gar Verkehrskontrollen durchzuführen. Selbst wenn ein Fahrzeug mit fremden Kennzeichen den Anschein erweckt, der Fahrer könnte nicht in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet sein, ist das noch kein Grund, an Selbstjustiz zu denken oder gar in diesem Sinne tätig zu werden. Wie in diesem Fall geschildert, hält sich der Anzeigenerstatter rechtmäßig auf der Insel Rügen auf, womit das Kennzeichen Trugschlüsse zulässt, aber keinen Anlass für Vorverurteilungen geben sollte. Die bisherigen Erfahrungen der Polizei zeigen auf, dass die meisten Fahrzeugführer, die mit „ausländischen“ Kennzeichen in M-V unterwegs sind, ein berechtigtes und nachgewiesenes Interesse haben. Sollten Sie Zweifel an der Echtheit der Beamten haben, gibt es hier Hinweise und Tipps zur Überprüfung.
Fordern Sie von angeblichen Amtspersonen (z.B. Polizisten) den Dienstausweis. Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an, von der die angebliche Amtsperson kommt und erstatten Sie Anzeige.