Sassnitz (ots). Am 16.01.2020 ereignete sich auf der Landesstraße 29 zwischen Binz und Sassnitz ein Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand befuhr gegen 21:40 Uhr ein PKW Audi die oben genannte Strecke aus Richtung Binz kommend. Höhe Prora wollte der PKW vermutlich nach rechts in Richtung Sassnitz abbiegen. Dabei kam das Fahrzeug nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte zunächst mit dem Bordstein. Anschließend kam es zur Berührung mit einem Leitpfosten und einem Mast der Lichtzeichenanlage, bevor das Fahrzeug nach links von der Fahrbahn abkam. Hier kam es erneut zur Berührung mit dem Bordstein, anschließend mit einem Stromverteilerkasten und einem Gebäude, bevor der PKW schlussendlich an einem Straßenbaum zum Stehen kam.
Die beiden Insassen, ein 33-Jähriger und ein 34-Jähriger, konnten sich selbständig aus dem Fahrzeug befreien. Sie erlitten beide leichte Verletzungen und wurden durch Rettungskräfte für weitere Untersuchungen ins Krankenhaus nach Bergen gebracht. Die beiden Männer aus Sassnitz standen unter Alkoholeinfluss. Atemalkoholmessungen ergaben bei dem 33-Jährigen einen Wert von 2,37 Promille und bei dem 34-Jährigen einen Wert von 1,91 Promille. Da gegenwärtig unklar ist, wer das Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt geführt hat, entnahm ein Arzt beiden Männern Blutproben. Weiterhin fanden die Polizeibeamten während der Verkehrsunfallaufnahme im Fahrzeug und bei dem 33-Jährigen geringe Mengen Betäubungsmittel, die sie beschlagnahmten. Zusätzlich führte der 33-Jährige einen litauischen Führerschein mit, bei dem es sich laut einer Überprüfung durch die Bundespolizei um eine Fälschung handelt. Auch dieser wurde beschlagnahmt. Eine Abfrage in den polizeilichen Informationssystemen ergab, dass beide Personen nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
Gegen die beiden Männer wurden diverse Ermittlungsverfahren eingeleitet. Zur Klärung der Fahrereigenschaft sicherten die eingesetzten Polizeibeamten Spuren, die noch ausgewertet werden müssen. Der Pkw Audi war aufgrund der Beschädigungen nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden. Weiterhin musste ein Mitarbeiter einer Elektrofirma am Unfallort erscheinen und eine frei liegende Stromleitung abklemmen. Der insgesamt entstandene Sachschaden beträgt nach ersten Schätzungen etwa 15.000 Euro.