Rügen, Stralsund. Bereits am 10.02.2015 in der Zeit von etwa 14:50 Uhr bis 15:50 Uhr waren in Sassnitz bei vier Frauen im Alter von 81, 77, 74 und 66 Jahren Anrufe einer unbekannten – offenbar männlichen – Person eingegangen. Der Unbekannte gab sich als Enkel bzw. Neffe aus, schilderte eine finanzielle Zwangslage im Zusammenhang mit einem Autokauf und bat um eine geldwerte Unterstützung.
Am 11.02.2015 kam es zu insgesamt sieben ähnlichen Anrufen im Bereich der Insel Rügen und der Stadt Stralsund. In der Zeit von ca. 12:50 Uhr bis 15:00 Uhr wurden in der Gemeinde Putbus zwei Frauen (82 und 81 Jahre) und zwei Männer (81 und 80 Jahre) von einer unbekannten männlichen Person angerufen, die sich als Enkel ausgab. Auch hier wurde um Geld im Zusammenhang mit einem Autokauf ersucht. Als der angebliche Enkel bei der 82-jährigen Frau schilderte, dass er sich ein Auto gekauft habe, entgegnete die 82-Jährige schlagfertig, dass nun wohl der bekannte Trick kommen werde. Daraufhin legte der Anrufer auf. Von dem 80-jährigen Mann erbat der angebliche Enkel 80.000 Euro für den Kauf eines Vorführwagens. Nachdem der Mann angab, nicht so viel Geld zu haben, fragte der Anrufer nach wenigstens 1.000 Euro. In der Gemeinde Gustow gingen zwischen 11:45 Uhr und 12:00 Uhr entsprechende Anrufe bei einem Mann (88 Jahre) und einer Frau (87 Jahre) ein. Auch hier bat der angebliche Neffe bzw. Enkel um Geld in Höhe von 5.000 Euro bzw. 15.000 Euro. Eine 77-jährige Stralsunderin wurde gegen 10.00 Uhr von ihrem angeblichen Neffen angerufen. Zu einem Gespräch um Geld ist es in dem Telefonat nicht gekommen, da der Anrufer die Nachfragen zu dem Namen des Neffen nicht beantworten konnte.
Am 12.02.2015, gegen 17:30 Uhr, wurde eine 73-jährige Frau in Binz von einer unbekannten männlichen Person angerufen. Auch hier wurde das Gespräch durch den Anrufer beendet, als konkret der Name hinterfragt worden ist.
In allen 12 Fällen ist es nicht zur Geldübergabe gekommen, weil die Angerufenen im Laufe der Telefonate Zweifel an der Richtigkeit der Angaben zum Enkel bzw. Neffen hatten und diese teilweise sogar hinterfragten. Die Telefongespräche wurden dann richtigerweise durch die Angerufenen beendet oder durch den unbekannten Anrufer selbst. In der Mehrzahl der Fälle haben sich die Angerufenen auch bei ihren Familien erkundigt und festgestellt, dass in keinem Fall der Enkel bzw. Neffe angerufen hatte.
Insofern bittet die Polizei auch weiterhin um erhöhte Wachsamkeit bei entsprechenden Anrufen, keine Namensnennung von Familienangehörigen gegenüber dem vermeintlichen Enkel oder Neffen. Bei Zweifeln an der Richtigkeit der Angaben sollte umgehend aufgelegt werden und in der Familie erfragt werden, ob der Enkel oder Neffe angerufen hat. Auf keinen Fall sollten Geldübergaben an dritte Personen verabredet werden. Sofern bei derartigen Anrufen eine Telefonnummer angezeigt wird, sollte die Nummer notiert und der Polizei mitgeteilt werden.