Barth (Vorpommern-Rügen). Am Abend des 24. März 2014 informierte eine Anruferin die Polizei gegen 17:50 Uhr über vier junge Personen, die unbefugt den Wasserturm in der Sundischen Straße in Barth betreten haben. Die eintreffenden Beamten des Polizeireviers Barth sahen drei männliche und eine weibliche Person auf der oberen Plattform des Wasserturms stehen. Da die Personen nicht gewillt waren, hinab zu steigen, begaben sich die Polizisten zu den jungen Erwachsenen hinauf. Von den vier jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 29 waren die drei Männer aus Barth im Gegensatz zur 18-Jährigen aus Saal alkoholisiert (0,68 Promille, 1,19 Promille, 2,34 Promille). Offensichtlich feierten sie auf der Plattform. Das denkmalgeschützte Gebäude befindet sich in einem desolaten Zustand. Das Betreten ist verbotswidrig und birgt zudem Gefahr. Der Eigentümer konnte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht ermittelt werden, sodass der Stadtbauhof Barth mit der Sicherung des Gebäudes beauftragt wurde. Gegen die vier wurde Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch aufgenommen.