Barth (Vorpommern-Rügen). In der vergangenen Nacht führten Einsatzkräfte in der Chausseestraße in Barth gegen 0.40 Uhr eine Verkehrskontrolle bei dem Fahrzeugführer eines Opel durch. Hierbei stellten sie beim Beifahrer (24, aus Barth) einen gewehrähnlichen Gegenstand im Fußraum fest. Ein Griffstück war nicht vorhanden, dafür jedoch Kabel sichtbar. Bei näherer Prüfung stellte sich heraus, dass es sich hierbei um die Nachbildung (Softair-Waffe) eines AK 74 handelte. Da das Führen sogenannter Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit verboten ist, wurde sie sichergestellt und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz gefertigt.