Binz (Vorpommern-Rügen). Aufgrund des Ersuchens der schleswig-holsteinischen Polizei (Kriminalpolizei Ahrensburg) begaben sich Einsatzkräfte des Polizeirevieres in Sassnitz am gestrigen Tag zu einem Fahrzeughalter in Binz. Hintergrund war der Verdacht, dass es sich bei dem Audi TT eines 23-jährigen Binzers um ein in Spanien entwendetes Fahrzeug handelte. Die Einsatzkräfte trafen den überraschten Halter und das Fahrzeug zu Hause an. Die Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) bestätigte den Verdacht. Seit Ende März 2012 war der Audi durch spanische Behörden zur Fahndung ausgeschrieben. Aus diesem Grund stellten die eingesetzten Beamten den Audi sicher.
Aufgefallen war dem jetzigen Halter der Wagen im April auf einer Internetplatform. Wegen des günstigen Kaufpreises nahm er mit dem angegebenen Automobilmakler Kontakt auf, welcher sich mit dem Verkäufer in Verbindung setzte. Zusammen mit dem Makler begab sich der Binzer zur Wohnanschrift des Anbieters in Hammoor nahe Bargteheide. Dort wurde der Kaufvertrag abgeschlossen. Der 23-Jährige zahlte für den Audi TT (Erstzulassung Juli 2009) 19.680 Euro. Auch die anschließende Zulassung bereitete keine Probleme. Aufgrund der festgestellten Zusammenhänge bleiben dem Käufer vorerst weder Geld noch Audi, da der Wagen dem rechtmäßigem Eigentümer in Spanien zurück gegeben wird. Um die Rückerstattung des Kaufpreises wird sich auf dem zivilrechtlichen Weg ein Anwalt kümmern.
Durch Mitarbeiter der Kriminalpolizei in Ahrensburg wurde mitgeteilt, dass in der Vergangenheit bereits ein anderer entwendeter Wagen bei der Internetplattform aufgefallen ist. Schon im Internet wiesen die Verkäufer auf das Fehlen zugehöriger Schlüssel und Fahrzeugdokumente hin. Der Wagen könne jedoch zwecks Teilverwertung auseinandergebaut werden. Eine Überprüfung ergab auch hier, dass das Fahrzeug entwendet wurde. Dies erklärt auch das Fehlen von Schlüsseln und Dokumenten.
Käufer von vermeintlichen Schnäppchen sollten das Preis-Leistungs-Verhältnis der begehrten Ware kritisch betrachten. Gibt es einen großen Unterschied zwischen dem handelsüblichen Preis und dem Angebotenen, ist meist irgendetwas faul. Des Weiteren gibt es in diesen Fällen eine strafrechtliche Komponente. So kann der Käufer zur Verantwortung gezogen werden, wenn anzunehmen ist, dass er die Ware nicht in gutem Glauben erworben hat. Dieses dürfte bei großen Abweichungen vom handelsüblichen Preis regelmäßig der Fall sein. Eine Möglichkeit um sich abzusichern, wäre die Abfrage der FIN bei einer ortsansässigen Polizeidienststelle.