Grimmen (Nordvorpommern). Am Abend des 09.08.2010 sollten zwei Beamte der Inspektion Zentrale Dienste Stralsund einen Schwerlasttransporter auf dem Parkplatz Süderholz übernehmen und zum Fährhafen Murkran begleiten. Die Fracht, ein Raupendrehkran, sollte von dort nach Russland verschifft werden. Während der routinemäßigen Überprüfung des Fahrzeuges samt Ladung und der Papiere wurde schnell klar, dass eine Weiterfahrt nicht gestattet werden konnte.
Nach der Erlaubnisurkunde (§ 29 StVO) war ein Gesamtgewicht von 99 Tonnen zulässig. Bereits rein rechnerisch ergab das Zusammenzählen aller Massen ein zGG von über 116 Tonnen. Für den nächsten Morgen wurde durch die Beamten eine Verwiegung angeordnet, die dort mit einer Achslastwaage durchgeführt wurde. Dabei wurde ein genaues zulässiges Gesamtgewicht von 122,75 Tonnen ermittelt. Gegen die Firma aus dem Landkreis Bad Doberan und den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Transporter musste auf das zulässige Gewicht von 99 Tonnen abgeladen werden. Weiterhin gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Firma die für Baden-Württemberg vorgeschrieben polizeiliche Begleitung des Schwerlasters umgangen hat. Hier laufen die Ermittlungen noch.
Während der Verwiegung wurde ein fünfachsiger Autodrehkran der gleichen Firma angehalten. Auch hier musste die Weiterfahrt untersagt werden, weil keine Fahrwegsbestimmung vorlag. Eine Überprüfung solche Fahrzeuge ist notwendig, weil sich durch die Nichteinhaltung der Gewichte zum einen der Bremsweg verlängert und zum anderen die Straßen kaputt gefahren werden. Die müssen dann wieder mit Steuergeldern teuer bezahlt werden.