Martenshagen (Nordvorpommern). Am Vormittag des 03.08.2010 fiel den Lkw-Spezialisten der Inspektion Zentrale Dienste Stralsund auf der B 105 bei Martenshagen ein offensichtlich überladener Autokran auf. Die anschließende Kontrolle auf einem nahe gelegenen Parkplatz bestätigte das gute Augenmaß der Polizisten.
Der Fünfachser durfte laut seiner Ausnahmegenehmigung (§ 70 StVZO) nur ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) von 60 Tonnen und eine Achslast von 12 Tonnen haben. Eine achsweise Verwiegung vor Ort ergab nach Abzug der Toleranz ein Gesamtgewicht von 73,950 Kilogramm und somit eine Überladung von 23,5 Prozent. Der Fahrer führte auf seinem Fahrzeug entgegen der Auflagen ein Gegengewicht mit. Dieses sowie der große Flaschenhaken, die Mastverlängerung und der Spitzenausleger mussten mit einem extra angeforderten Kran abgebaut und auf einen Lkw verladen werden. Weiterhin lag keine gültige Fahrwegsbeschreibung vor, so dass die Beamten die Weiterfahrt untersagten.
Gegen den Fahrer und gegen die Firma aus dem Landkreis Nordvorpommern wurden Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet.