Sassnitz (Insel Rügen). Die Polizei hat am 20.05.2010 einem Schwertransporter die Weiterfahrt untersagt, weil die Achslasten und das Gesamtgewicht erheblich überschritten waren. Zwei Beamte sollten den Transport gegen 21.00 Uhr vom Hafen Mukran bis zur Autobahn 20 begleiten. Die Sattelzugmaschine und der Auflieger mit dem geladenen Kran duften laut Genehmigung ein Gesamtgewicht von 95 Tonnen haben. Eine Wägung vor Ort ergab jedoch eine Überschreitung des zGG um 6,5 Prozent (6200 kg). Die Achslasten am Sattelanhänger waren um 19,5 Prozent (11500 kg) überschritten. Damit wurde der Transport untersagt. Die Firma gab am nächsten Tag an, die Ballastgewichte irrtümlich am Kran gelassen zu haben. Welchen Verzug die nicht angelieferte Baumaschine für andere Firmen bedeutet, kann nicht gesagt werden.